Kirchenbund

Religionsartikel in Bundesverfassung

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Thomas Wipf, Pfarrer und Präsident des SEK
Das Verhältnis zwischen dem religiös neutralen Staat und den verschiedenen Religionsgemeinschaften bedürfe einer zeitgemässen Regelung auf Bundesstufe in Form eines Religionsartikels. Dies betonte der Präsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), Pfarrer Thomas Wipf, am Wochenende an der SEK-Abgeordnetenversammlung in Herisau.

Die Annahme der Minarettinitiative durch das Schweizer Volk im letzten Jahr habe der Diskussion über das Verhältnis von Staat und Kirche neue Aktualität verliehen. Auch der Schweizer Bundesrat stellte vor kurzem in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses von Nationalrätin Kathrin Amacker-Amann fest, dass es nicht mehr den heutigen Realitäten entspräche, wenn sich der Bund aus Fragen vollständig heraushalte, die das Verhältnis von Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft beträfen.

Der Bundesrat machte in seiner Antwort deutlich, dass er einem neuen Anlauf in dieser Sache nicht abgeneigt wäre. Gespräche über eine Verfassungsbestimmung zur Bedeutung der Religionsgemeinschaften und ihrem Verhältnis zum Staat seien «durchaus sinnvoll». Solche Gespräche dürften aber nicht überstürzt geführt und auf Fragen rund um das Minarett-Verbot beschränkt werden, mahnte der Bundesrat. Zudem liege die Zuständigkeit in diesen Fragen immer noch bei den Kantonen. Diese müssten mit allen interessierten Kreisen in die Gespräche einbezogen werden.

Bund soll Dialog fördern

«Der Rat des SEK befürwortet die religiöse Neutralität des Staates», so Wipf, «welche dem Umstand Rechnung trägt, dass die Schweiz auf einem christlich-jüdischen und humanistischen Erbe beruht». Der Kirchenbund sei der Ansicht, «dass die Förderung des Verständnisses und der Achtung unter den verschiedenen Religionen auch eine staatliche Aufgabe darstellt». Dem Bund solle darum «in der Bundesverfassung ausdrücklich eine Dialogaufgabe zugewiesen werden», betonte Wipf. Bei seinem Handeln solle der Bund den Anliegen der Religionsgemeinschaften Rechnung tragen 
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Wieviele Regelungen braucht es für einen respektvollen Umgang?
und sie in ihrem gesellschaftlichen Handeln unterstützen können. Die Kantone sollten den Religionsgemeinschaften schliesslich weiterhin eine besondere rechtliche Stellung zuerkennen dürfen.

Bereits 1999 hatte der Schweizerische Evangelische Kirchenbund entsprechende Vorschläge in die politische Diskussion eingebracht. Eine Expertengruppe des SEK legte 2002 in mehreren Varianten einen ausformulierten Religionsartikel vor, der besonders auch die positive Bedeutung der Religionsgemeinschaften für das Gemeinwesen würdigt. Wie Wipf in Herisau sagte, will der Der Rat SEK seine Vorstellungen aktiv einbringen. So pflege er mit dem Bundesamt für Justiz einen juristischen Austausch. Auch vertrete der Rat den SEK-Vorschlag in seinen Gesprächen mit den nationalen politischen Parteien.

Datum: 17.06.2010
Quelle: APD

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