Rekurs abgelehnt

Kein «Bäte fürs Läbe» am Bettag

Der Obwaldner Regierungsrat bestätigt die Entscheide der Gemeinderäte Kerns und Sachseln. Er lehnt den Rekurs gegen die Nichtbewilligung der Veranstaltung «Bäte fürs Läbe» in Flüeli-Ranft ab. Die Organisatoren sind enttäuscht und überlegen sich eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht und ein Alternativ-Programm.
Marsch fürs Läbe 2015 in Zürich.
Flüeli-Ranft

Die Durchführung der Veranstaltung «Bäte fürs Läbe» am Eidgenössischen Bettag vom 17. September sei angesichts der zu erwartenden Gegendemonstrationen nicht mit dem kantonalen Ruhetagsgesetz vereinbar. Mit dieser Begründung weist der Obwaldner Regierungsrat einen Rekurs des Vereins «Marsch fürs Läbe» ab.

Zuvor hatten die Einwohnergemeinderäte von Kerns und Sachseln keine Bewilligung für die Durchführung der seit langem geplant gewesenen Veranstaltung erteilt. Der Regierungsrat stützt nun den Entscheid. Die notwendige Bewilligung sei zu Recht verweigert worden. Er weist den Rekurs ab und verweist dabei auf das grosse Pilgeraufkommen, das am Bettag aufgrund des Jubiläums «600 Jahre Niklaus von Flüe» im Flüeli-Ranft erwartet werden müsse.

Regierungsrat: «Kein Kniefall vor Gegendemonstranten»

Die Ablehnung des Rekurses sei «kein Kniefall vor den Gegendemonstranten», betont Regierungsrat Christoph Amstad gegenüber idea. Vielmehr habe eine Abwägung stattgefunden. Die Obwaldner Regierung gewichte die Interessen unbeteiligter Pilger und Reisender, die am Eidgenössischen Bettag in grosser Zahl im Flüeli-Ranft im Jubiläumsjahr erwartet würden und Besinnung und inneren Frieden suchten, höher als das Recht des Vereins an der Durchführung seiner Veranstaltung. Die Wahl deR Organisatoren, die Lebensrechtsveranstaltung im Jubiläumsjahr von Bruder Klaus in Flüeli-Ranft durchzuführen und dann auch noch am Bettag, bezeichnet Christoph Amstad als ungeschickt.

Veranstaltungen sind am Bettag grundsätzlich verboten

Regierungsrat Amstad verweist ausdrücklich auf das kantonale Ruhetagsgesetz. Dieses besagt, dass an hohen Feiertagen, zu denen auch der Eidgenössische Bettag zählt, Veranstaltungen nichtreligiöser Art grundsätzlich verboten sind, ebenso Veranstaltungen, welche die dem Tag angemessene Ruhe und Würde stören. Eine politische Komponente könne der geplanten Veranstaltung mit Blick auf die Ziele des Vereins «Marsch fürs Läbe» und auf frühere Veranstaltungen nicht abgesprochen werden. Zudem habe der Veranstalter selber die Bereitstellung von Polizei zur Verhinderung von Störaktionen angefordert. Auf jeden Fall werden am 17. September so oder so sehr viele Besucherinnen und Besucher in Flüeli-Ranft erwartet.

Beatrice Gall: «Bedenkliches Signal»

Beim Organisationskomitee von «Bäte fürs Läbe» ist man über die Nicht-Bewilligung der Veranstaltung sehr enttäuscht. Für Mediensprecherin Beatrice Gall ist das Verbot einer Gebetsveranstaltung am Bettag, die von einer Vielfalt christlicher Kirchen und Organisationen unterstützt wird, ein bedenkliches Signal und eine «verheerende Entscheidung». Dass eine Gebetsveranstaltung, die mitunter auch von der Schweizer Bischofkonferenz mitegetragen wird, am eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag nicht stattfinden könne, sei «ein weiterer Schritt in Sachen Einschränkung von Christen» durch eine Minderheit, die den Staat zu solchen Entscheidungen bringe.

Das OK werde nun die neue Ausgangslage und das weitere Vorgehen besprechen. Dann falle auch der Entscheid über eine allfällige Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Gleichzeitig arbeite man an einer Alternative, damit am Bettag eben doch «fürs Läbe» gebetet werde.

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Datum: 02.09.2017
Quelle: idea Schweiz

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