Kein Stopp

Gegner der «Love-Life»-Kampagne blitzen vor Gericht ab

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschied gestern, das Gesuch um eine vorläufige Einstellung der «Love Life»-Kampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) abzulehnen. Es erscheine fraglich, dass die Kampagne eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche darstelle.
Der Silikon-Ring ist das Symbol der Love-Life-Kampagne.
Love Life-Plakat

Am 22. Juli hatten 35 Kinder und Jugendliche mit Unterstützung der Stiftung Zukunft-CH und weiterer Organisationen (Christians for Truth, EDU Schweiz, Human Life International HLI Schweiz, Jugend und Familie, Schweizerische Stiftung für die Familie, Young and Precious) per Gesuch ans BAG die umgehende Beendigung der Kampagne beantragt. Ausserdem beantragten die Minderjährigen zu ihrem Schutz auch vorsorgliche Massnahmen gegen die BAG-Kampagne, was einen einstweiligen Stopp der Kampagne zur Folge gehabt hätte.

Gefährdung «rein hypothetischer Natur»

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte es ab, die Kampagne «Love Life – Bereue nichts» vorübergehend zu verbieten. Es stehe jeder Person frei, die Darstellungen sexueller Handlungen im Rahmen der Kampagne «als anstössig oder geschmacklos zu werten». Es sei aber «eher fraglich, ob sie tatsächlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in hohem Masse zu gefährden und zu beeinträchtigen».

Es sei nicht ersichtlich, inwiefern die sexuellen Darstellungen zur Nachahmung verleiten würden. Die Gefährdung sei deshalb «rein hypothetischer Natur». Dies auch deshalb, weil die Kampagne inzwischen in den Medien ausgelaufen sei und nur noch auf der eigens eingerichteten Website weitergeführt werde. Kinder seien der Kampagne auch nicht schutzlos ausgesetzt. Die entsprechende Website könne von den Eltern «mit relativ einfachen technischen Mitteln gesperrt werden». Der Zweck der sexuellen Darstellungen sei «auch für Kinder und Jugendliche durch die fürsorgepflichtigen Eltern nachvollziehbar erklärbar».

Gegner werten Webauftritt als Dreh- und Angelpunkt

Die Stiftung Zukunft-CH widerspricht in einer Medienmitteilung dieser Einschätzung: «Der Entscheid des BVGer, wegen mangelnder Dringlichkeit und Verhältnismässigkeit dem Antrag auf vorsorgliche Massnahmen nicht statt zu geben, ist nicht nachvollziehbar.» Der Webauftritt stelle gemäss eigener Aussage des BAG gerade den «Dreh- und Angelpunkt der Kampagne» dar. Mit der Sperrung der Webseite würde ein «zentrales Infoportal verloren gehen». Nach Ansicht von Zukunft-CH fördere die Website jedoch mehr einen «hemmungslosen Lebensstil» als der HIV-Prävention zu dienen. «Während der skandalöse Sex-Clip 'Love life – no regrets' mit einer ganzen Serie kopulierender Paare – der Mai 2014 im Fernsehen lief – mit einer Alterslimite versehen ist, ist er auf lovelife.ch für alle Alter frei zugänglich. Die Kampagne erweist sich auch dadurch als sexuell übergriffig», so die Stiftung.

Hauptverfahren steht noch an

Da es sich im vorliegenden Fall erst um eine Zwischenverfügung handelt, steht ein Urteil in der Hauptsache noch aus. Dort soll zunächst geprüft werden, ob das BAG berechtigt war, das Gesuch der 35 Minderjährigen auf sofortige Beendigung der Love Life-Kampagne vom Juli 2014 ohne jede inhaltliche Prüfung zurückzuweisen.

Zur Webseite:
Love Life
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Datum: 10.10.2014
Autor: Christof Bauernfeind
Quelle: idea Schweiz

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