Bischof zur Sexualkunde

«Eingriff in die Erziehungshoheit der Eltern»

Der Churer Bischof Vitus Huonder hat den Sexualkundeunterricht an Schweizer Schulen scharf kritisiert. Eltern sollten ihr Kind für dieses Fach dispensieren lassen können, forderte Huonder.

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Bischof Vitus Huonder
Die Sexualerziehung liege grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern und nicht in jener des Staates, sagte der Bischof von Chur im Interview mit der «NZZ am Sonntag». Der Sexualkundeunterricht dürfe nur dann in der Schule stattfinden, wenn er dem religiösen Glauben der Eltern als den Erziehungsberechtigten «nicht fundamental» widerspreche. Denn die Sexualität sei «grundlegend mit der religiösen Haltung verbunden und eine zentrale Dimension des Menschseins».

Widerstandsrecht für Eltern

Es sei gewiss kein Problem, wenn im Unterricht reines Wissen vermittelt werde – etwa darüber, wie HIV übertragen werde oder was Aids für eine Krankheit sei. «Höchst problematisch» werde es aber, «wenn zum Beispiel den Kindern vor allem die Verwendung von Kondomen empfohlen wird», kritisierte der Churer Bischof: «Das ist Ideologie – und damit ein Eingriff des Staates in die religiöse Freiheit und die Erziehungshoheit der Eltern.»
 
Nehme der Staat nicht Rücksicht auf die religiösen Anschauungen der Eltern, so müssten diese als Gläubige die Möglichkeit haben, «sich den staatlichen Übergriffen zu entziehen», sagte Huonder weiter: «Es ist das Recht der Eltern, gegenüber dem Staat für ihre Erziehungshoheit einzutreten und sich auf die Religionsfreiheit zu berufen. Insofern gibt es ein Widerstandsrecht.»
 
Für gläubige Eltern gebe es immer noch die Möglichkeit, ihre Kinder in eine konfessionelle Schule zu schicken, ergänzte der katholische Oberhirte. Gefährdet es nicht den Zusammenhalt der Gesellschaft, wenn Kinder in je unterschiedlichen religiösen Parallelwelten aufwachsen? Huonders Antwort: «Vielleicht muss man das akzeptieren als Konsequenz der konfessionellen Vielfalt, die in unserem Land rasant zugenommen hat.»

«Entfremdet von der christlichen Haltung»

In der staatlichen Sexualerziehung, wie sie gegenwärtig an den Schulen praktiziert wird, sieht Huonder letztlich eine Verletzung der Gewissens- und Religionsfreiheit. Durch Programme wie Gendermainstreaming, Prävention, «Implementierung der Sexualerziehung» oder «Gleichwertigkeit jedweder sexueller Orientierung» werde der junge Mensch «von der christlichen Haltung in Fragen der Sexualität entfremdet», warnt der Bischof: «Selbstbeherrschung und deren Einübung werden ausgeklammert. Enthaltsamkeit und Keuschheit sind kein Thema.»

Unter dem Titel «Sexualerziehung, staatlich verordnet» legt der Churer Bischof auf den dritten Adventssonntag hin ein Bischofswort vor, das sich zum «Tag der Menschenrechte» äussert. Darin betont Vitus Huonder, dass die Kirche zwar die Erklärung der Vereinigten Nationen zu den Menschenrechten (1948) «zur Kenntnis» nehme, gleichzeitig aber deren Aussagen und Forderungen an der «Wahrheit der göttlichen Offenbarung» messe. Den Menschenrechten voraus gehe immer das göttliche Recht, und diese Menschenrechte stünden und fielen letztlich mit dem Respekt vor dem Gottesrecht.

«Verletzung des Kindsrechts»

Huonder lehnt auch ab, dass gleichgeschlechtlicher Paare, Kinder adoptieren dürfen, wie das die Rechtskommission des Ständerates vorschlägt. Jedes Kind habe ein Recht auf Mutter und Vater, doch in der Struktur einer homosexuellen Partnerschaft werde dem Kind dieses Recht vorsätzlich verwehrt: «Das ist eine Verletzung des Kindsrechts.» Die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren Geschlechtsidentität habe ein Kind, wenn es «in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater» aufwachsen könne. Diese Ordnung der Natur werde von den Christen als von Gott gegeben betrachtet.

Datum: 05.12.2011
Autor: Peter Schmid
Quelle: Kipa

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