«Zutiefst gottlos»

EU-Entscheid zum Menschenrecht auf Abtreibung

Das Europäische Parlament hat den Tarabella-Bericht verabschiedet. In dem Papier wird unter anderem das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht aufgefasst. Theologen und christliche Politiker sind enttäuscht.
Fötus
Marc Tarabella: Nach seinem Namen wurde der Bericht benannt.
Pastor Ulrich Rüss

Der EVP-Politiker Ruedi Löffel bezeichnet den EU-Parlamentsentscheid auf Twitter als «Perversion in Reinkultur: EU-Parlament spricht sich mit 441 zu 205 Stimmen für Menschenrecht auf Abtreibung aus.» Auch EVP-Präsidentin Marianne Streiff kann den Entscheid nicht verstehen: «Ein Recht, das einem ungeborenen Kind das Recht auf Leben nimmt, kann niemals ein Menschenrecht sein.»

Was hat die EU genau entschieden?

Zwei Drittel der EU-Abgeordneten stimmten dem am Dienstag (10.03.2015) in Strassburg dem Gleichstellungsbericht 2013, benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella, zu. Dieser Bericht fordert die Reduzierung von Ungerechtigkeiten gegen Frauen auf verschiedenen Gebieten, unter anderem am Arbeitsmarkt. Eine Massnahme sei auch die Verankerung «des Rechts der Frauen, allein über ihren Körper zu verfügen», berichtete die Katholische Nachrichtenagentur (KNA). An anderer Stelle heisst es, dass «die sexuellen und reproduktiven Rechte grundlegende Menschenrechte sind», und dass Frauen «durch den einfachen Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen» Kritiker sehen darin die Verankerung von einem Recht auf Abtreibung als Menschenrecht.

Christliche und konservative Gruppen hatten bereits im Vorfeld zu Protesten gegen den Bericht aufgerufen, beispielsweise die Initiative Familienschutz. Deren Sprecherin Hedwig von Beverfoerde nannte die Entscheidung des EU-Parlaments ein «trauriges Signal». Auf ihrer Facebook-Seite erklärte sie, ein kompromissloses Ja zum Leben und zur Familie müsse Massgabe für die Wahlerfolge bei jedem einzelnen Kandidaten aus dem bürgerlichen Lager sein. Gleichwohl sei es durch Änderungsanträge gelungenen, das Subsidiaritätsprinzip im Bezug auf Abtreibungen zu stärken, wodurch deren Regelung weiterhin Sache der Mitgliedsstaaten sei.

Der Mensch - Herr über Leben und Tod?

Scharfe Kritik gegen den Entscheid des EU-Parlaments kommt auch von der Internationalen Konferenz Bekennender Gemeinschaften (IKBG). Sie bezeichnet diesen Beschluss als «zutiefst gottlos». Das EU-Parlament billige das Töten ungeborener Kinder, stellt der Präsident der IKBG, Pastor Ulrich Rüss, in einer Stellungnahme für die Evangelische Nachrichtenagentur idea fest.

Der Beschluss stehe im Widerspruch zum Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, zur Menschenwürde sowie zu humanen und christlichen Werten und verstosse gegen das Fünfte Gebot «Du sollst nicht töten». Im Namen einer vermeintlichen Freiheitsbewegung für die Emanzipation der Frau entstehe eine «Tötungsmoral»: «Der Mensch macht sich zum Herrn über Leben und Tod, Gott wird als der Herr des Lebens gleichsam kaltgestellt und entthront zugunsten eigener Lebensentwürfe und Freiheitsverständnisse», wird Pastor Rüss von idea Deutschland zitiert.

Datum: 12.03.2015
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet

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