Österreich/Deutschland

Kirchen-Nein zu Beihilfe zur Selbsttötung

Ein Verbot organisierter Beihilfe zur Selbsttötung fordern die grossen Katholikenorganisationen in Deutschland und Österreich. Der Schutz der Würde und des Lebensrechtes schwerstkranker Menschen erfordere ein klares Nein zu assistiertem Suizid.
Krankenschwester hält Hände eines älteren Patienten.

Das erklärten die Repräsentanten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ) und der österreichischen Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) nach einer gemeinsamen Tagung in Salzburg.

Die Laienorganisationen forderten gleichzeitig den Ausbau einer flächendeckenden, für alle zugänglichen Hospiz- und Palliativbetreuung, sowohl in stationärer als auch in ambulanter Form.

Sterbehilfe verboten

In beiden Ländern ist Tötung auf Verlangen («aktive Sterbehilfe») verboten. In Deutschland ist Beihilfe zur Selbsttötung nicht geregelt; sie ist Ärzten in ihrem Standesrecht untersagt.

In Österreich ist Suizidbeihilfe nicht erlaubt, es gibt aber eine Debatte über eine Aufweichung dieses Verbots. Zudem wird in der Alpenrepublik über eine Verankerung des «Grundrechtes auf ein Sterben in Würde» und des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung beraten.

Menschen am Lebensende geraten unter Rechtfertigungsdruck

Die Verbände wenden sich dagegen, die Freiheit zur Selbsttötung als Zeichen der Selbstbestimmung zu werten. Wenn die Beihilfe zur gesellschaftlich akzeptierten Normalität würde, schaffe dies ein gesellschaftliches Klima, das das Lebensrecht hilfs- und pflegebedürftiger Menschen in der Endphase ihres Lebens in Frage stelle.

«Betroffene müssen sich dann zunehmend rechtfertigen, warum sie diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen», heisst es in der Erklärung.

Zugleich warnen die Verbände davor, die Beihilfe zur Selbsttötung zu einer ärztlichen Leistung neben anderen zu machen. «Das Vertrauen, dass Ärzte dem Leben verpflichtet sind und nicht dem Töten oder der Beihilfe zur Selbsttötung, wäre untergraben.»

Angewiesen sein auf Hilfe nicht menschenunwürdig

Mit Blick auf die Suizide prominenter Persönlichkeiten in den vergangenen Jahren wenden sich die Verbände auch gegen Kampagnen wie «Mein Tod gehört mir» oder «Selbstbestimmung bis zuletzt». Solche Aussagen blendeten die Erkenntnisse der Suizidforschung aus, dass auch der sogenannte «Bilanzsuizid» gerade bei älteren Menschen oftmals grosse Lebensängste oder Verlusterfahrungen spiegele.

«Angewiesen zu sein auf andere, auf Hilfe und Fürsorge von Mitmenschen, sind keine menschenunwürdigen Zustände, sondern gehören zur Grundverfassung des Menschen», heisst es.

Datum: 31.10.2014
Quelle: Kipa

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