Kommentar

Menschenwürde auf dem Forschungsmarkt

Fötus

Der Nationalrat hat diese Woche das neue Bundesgesetz über die Forschung am Menschen beraten. Die Vorlage des Bundesrates fand weitgehend Zustimmung. Wie der Liberale Peter Malama aus der Pharmahochburg Basel in der Eintretensdebatte sagte, geht es «in erster Linie um den Schutz und die Würde des Menschen in Forschungsprojekten, aber es geht auch um die Stärkung unseres Forschungsplatzes Schweiz in einem immer mehr und immer härter umkämpften globalen Forschungsmarkt».

Dem zweiten Ziel stehen Vorbehalte entgegen; so lehnte der Nationalrat äusserst knapp mit 77 zu 76 Stimmen einen FDP-Antrag ab, der die Beachtung der Forschungsfreiheit im Zweckartikel hervorheben wollte. Der SVP-Sprecher Theophil Pfister (SG) hatte dies mit der Gefahr begründet, dass die Forschung am Menschen sonst in andere Länder verlegt werde. «Damit würde ein grosses Mass an Wissen und Können verschwinden, das in verschiedenster Art und Weise direkt den Patienten in unseren Spitälern hätte zugutekommen können.»

Mit dem (Zufalls-)Entscheid und Beschlüssen zu den Artikeln des Gesetzes hat die Grosse Kammer Sensibilität für das Schutzbedürfnis angesichts der profitorientierten Eigendynamik der hochtechnisierten Medizin bewiesen. Beschämend unsensibel wirkt hingegen das Ja des Rats zum Artikel 38, der die Voraussetzungen für die Forschung an Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen umschreibt.

Absatz 1 lautet: «Eine schwangere Frau darf erst angefragt werden, ob sie ihren Embryo beziehungsweise Fötus zu Forschungszwecken zur Verfügung stellt, nachdem sie sich zum Schwangerschaftsabbruch entschlossen hat…» Gemäss Absatz 2 müssen «Zeitpunkt und Methode des Schwangerschaftsabbruchs unabhängig vom Forschungsprojekt gewählt werden». Noch tiefer blicken lässt Absatz 3: «Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen dürfen für ein Forschungsprojekt verwendet werden, wenn der Tod festgestellt worden ist.» Missbräuchen glaubt der Gesetzgeber genügend vorzubeugen mit Absatz 4: «Wer ein Forschungsprojekt nach Absatz 3 durchführt, darf beim Schwangerschaftsabbruch nicht mitwirken und gegenüber den daran beteiligten Personen nicht weisungsbefugt sein.»

Der Schwyzer SVP-Mann Peter Föhn bezeichnete diese Absätze als «Beruhigungspillen», welche für die Praxis nicht taugten. Sein Luzerner Kollege Josef Kunz hielt fest: «Forschung an Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen widerspricht klar dem Zweckartikel dieses Gesetzes… Wenn Kinder nicht das Recht haben zu leben, dann soll mit diesen auch nicht Forschung betrieben werden.»

Die grosse Mehrheit des Nationalrats teilte diese Bedenken nicht. Forschern in der Schweiz werden künftig abgetriebene Föten zur Verfügung stehen – wenn nicht der Ständerat der Verzweckung von Ungeborenen – die nie ihre Einwilligung geben oder davon profitieren können, weil sie gar nicht auf die Welt kommen dürfen! – noch einen Riegel schiebt.

Datum: 12.03.2011
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet

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