Referendum gegen das Gesetz zur Stammzellenforschung steht

Photo by SHMK

Das Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz ist zu Stande gekommen. Nach Angaben des Vereins Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) haben verschiedene Organisationen rund 82.000 Unterschriften gesammelt.

An der Unterschriftensammlung hatten sich Umwelt-, Lebensrechts- und kirchliche Organisationen beteiligt. Am Dienstag hat die SHMK, die Gesellschaft für Bioethik, die Arbeitsgemeinschaft evangelischer Ärztinnen und Ärzte, die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz und Human Life International Schweiz 40.000 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Abstimmung bereits im Herbst?

Die Arbeitsgruppe Stammzellenforschung Schweiz und die Vereinigung Ja zum Leben haben am Mittwoch weitere 33.000 Unterschriften übergeben. Ebenfalls am Mittwoch hinterlegte der Basler Appell gegen Gentechnologie seine gesammelten Unterschriften. Die Volksabstimmung könnte bereits im Herbst 2004 stattfinden, schreibt der SHMK.

Das Parlament hatte das Gesetz im Dezember verabschiedet. Es erlaubt mit Einschränkungen die Forschung an Stammzellen, die aus überzähligen Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation gewonnen werden. Die Erzeugung zu Forschungszwecken und der Handel mit Embryonen sind verboten.

„Mogelpackung“

Die Organisationen, die sich am Referendum beteiligt haben, fordern, dass "keine Menschen als Mittel zum Zweck der Forschung geopfert werden, dass ethische Minimalforderungen im Hinblick auf die Menschenwürde respektiert werden, und dass den so genannten überzähligen Embryos die grösstmögliche Überlebenschance offen gehalten und das Recht auf ein würdevolles Sterben garantiert wird". Anstelle der Forschung mit embryonalen Stammzellen soll die Forschung mit adulten Stammzellen (Zellen aus Nabelschnurblut) gefördert werden.

Das vom Parlament im Eilverfahren erstellte Stammzellenforschungsgesetz sei eine Mogelpackung: Wer das Gesetz aufmerksam lese, stelle fest, dass Embryos nicht nur zu therapeutischen Zwecken verbraucht werden sollen - dabei würden sie sterben, sondern auch zur Erforschung der "Entwicklungsbiologie" des Menschen und zur Verbesserung der "Gewinnungsverfahren". Unter diesen zusätzlichen Begriffen lasse sich jede Forschung rechtfertigen. Ursprünglich habe das Gesetz "Embryonenforschungsgesetz" geheissen. Es sei aber, weil die Verfassungsgrundlage fehle, in "Stammzellenforschungsgesetz" umbenannt. In Tat und Wahrheit sei ein "Embryo-Forschungsgesetz". Die Organisationen kritisieren, dass Embryos zu Forschungszwecken und aus Profitgier getötet würden.

Versprechen des Bundesrates

Während der Debatte zum Fortpflanzungsmedizingesetz habe der Bundesrat dreierlei versprochen: Erstens, dass es in der Schweiz keine Forschung am Embryo geben werde, die nicht das direkte Überleben desselben sichere oder verbessere; zweitens, dass bei der In-vitro-Fertilisation keine so genannten "überzähligen" Embryos entstehen und drittens, dass eine Statistik insbesondere über die bereits vorhandenen tiefgefrorenen Embryos erstellt werde. Nun liege aber ein Gesetz vor, das die Forschung an "überzähligen" Embryos erlaube

Datum: 08.04.2004
Quelle: Kipa

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