Deutschland
Jeder soll sich zur Organspende äussern
Wie werden das Recht, über den eigenen Körper zu verfügen, und das Sehnen Schwerkranker nach Spenderorganen vom Staat abgewogen? In Deutschland soll jede Bürgerin und jeder Bürger einmal im Leben über die Bereitschaft zur Organspende Auskunft geben.
Kein Zwang zur Entscheidung
«Das ist eine Einigung im Sinne der Menschen, die zum Teil seit vielen Jahren auf ein Spenderorgan warten», sagte der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der EU, Bernhard Felmberg. Gleichzeitig werde bei der Frage der Organspende das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt, für das sich die Evangelische Kirche stets ausgesprochen habe: «Es ist gut und richtig, dass niemand zu einer Entscheidung gezwungen wird.»
Hessen Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) bezeichnete dagegen die Neuregelung als nicht ausreichend. Er kritisierte, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende freiwillig bleibe. «Eine Erklärungslösung ohne jegliche Verpflichtung, sich zu erklären, ist nicht genug», sagte er in Wiesbaden. Der heutige Beschluss werde an dem gravierenden Mangel an Spenderorganen nichts ändern. «Es muss möglich sein, wenigstens die Entscheidung für oder gegen Organspende verpflichtend zu machen», betonte der Minister.
Mit der Reform, die die heutige Zustimmungsregelung beendet, ist die Hoffnung verbunden, dass die Zahl potenzieller Organspender deutlich steigt. Jährlich warten bundesweit etwa 12‘000 Menschen auf ein Organ. Rund 1‘000 von ihnen sterben, während sie auf der Warteliste für eine Transplantation stehen.
Anfrage «mit so viel Nachdruck wie möglich»
Nach dem Willen der Politiker wird künftig «die Bereitschaft der Bürger zur Organspende regelmässig, etwa mit dem Versand der Versichertenkarte, und mit einer höheren Verbindlichkeit abgefragt werden». Das geschehe «mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben». Eine Erklärung könne auch verweigert werden, hiess es.
Laut Umfragen sind viele Menschen zu einer Organspende nach ihrem Tod bereit, haben aber keinen Spenderausweis ausgefüllt. Nach der bisher geltenden Zustimmungslösung dürfen aber nur Organe entnommen werden, wenn der Patient vor seinem Tod seine Zustimmung gegeben hat oder seine Angehörigen einer Organentnahme zustimmen.
Situation in der Schweiz
Bei der Organspende kennt die Schweiz seit 1. Juli 2007 die «erweiterte Zustimmungslösung». Für die Organentnahme muss die spendende Person zustimmen. Liegt von ihr keine Zustimmung vor (z.B. Spenderausweis), dann können die nächsten Angehörigen stellvertretend über die Organentnahme entscheiden.
1‘029 Menschen warteten 2010 in der Schweiz auf ein Organ. 59 Menschen starben, während sie sich auf der Warteliste für ein Organ befanden.
Zum Thema:
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation
Organspende: Gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Quelle: Epd
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