Bioethik-Kommission der Schweizer Bischöfe warnt vor Design-Babys

Bioethik-Kommission

Die Instrumentalisierung menschlicher Embryos als Ersatzteillager macht sie zu einer reinen Handelsware. Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verurteilt deshalb die Züchtung menschlicher Embryos zur Heilung anderer Menschen. Sie fordert ein Verbot dieser menschenunwürdigen Praxis. Als Lösung schlägt die Bioethik-Kommission den verstärkten Ausbau eines zentralen Spenderregisters vor.

Der Fall eines Genfer "Design-Babys" hat in der Schweiz die Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik (PID) neu angefacht. Das Mädchen Elodie wurde in vitro gezeugt, um als Knochenmarkspenderin ihrem kranken Bruder zu helfen. Ihr Embryo wurde in einer Brüsseler Universitätsklinik selektioniert und der Mutter eingepflanzt. Ein solcher Vorgang ist in der Schweiz verboten. Im vergangenen Januar diente das Mädchen als Spenderin für ihren Bruder.

Die Bioethik-Kommission, die von Urs Kayser, Arzt in Küssnacht am Rigi SZ, geleitet wird, verstehe den Wunsch vieler Eltern, ihrem todkranken Kind um jeden Preis helfen zu wollen. Sie erinnert aber daran, dass es nicht das Recht des Menschen sei, menschliche Embryos einzig zur Lebensrettung zu züchten. Spender-Embryos, die nicht den medizinischen Anforderungen des Organempfängers genügten, würden abgetötet. Diese Form der Eugenik sei menschenunwürdig und ein beschämender menschlicher Selektionsprozess, der die Embryos zu einer reinen Handelsware degradiere.

Funktionell und nicht geliebt

Die Bioethik-Kommission warnt zudem davor, dass bei einer Einführung dieser Praxis viele Kinder nur zum Zweck, menschliches Leben zu retten, ausgetragen würden. Niemand könne garantieren, dass sie Liebe und Zuneigung nach Erfüllung ihrer Funktion als Spender erfahren werden. Familien, die ihr Kind heilen wollen, dürften nur die Hilfe eines bereits lebenden Spenders in Anspruch nehmen. Dafür schlägt die Bioethik-Kommission den Ausbau eines zentralen Spenderregisters vor, um die Wartezeiten massiv zu verkürzen.

Forschung muss Würde respektieren

Die Interessen der Forschung dürften nie über das Prinzip der menschlichen Würde gestellt werden, unterstreicht die Kommission weiter. Sie begrüsst die Vereinheitlichung der Gesetzgebung im neuen Verfassungsartikel der Humanforschung. Jedoch erfülle diese nicht die Anforderungen der Schweizer Bundesverfassung, welche die Würde des Menschen achtet und schütze.

Der Entwurf zum Verfassungsartikel über die Humanforschung nehme eine Position ein, worin der Schutz der Persönlichkeit und die Forschungsfreiheit fälschlicherweise als Gegenspieler gewertet werden. Die Bioethik-Kommission betont, dass die menschliche Würde auch im neuen Verfassungsartikel bedingungslosen Vorrang haben müsse.

Beratungsgremium der Bischöfe

Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz verfolgt die Forschung in der Biotechnik und Humanmedizin und liefert den Schweizer Bischöfen Entscheidungsgrundlagen. Ziel ist es, einen gesellschaftlichen Konsens in komplexen ethischen Fragen, insbesondere der Gen- und Stammzellenforschung sowie der Klonierung, zu finden und Antworten für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Leben zu liefern. Der Kommission gehören zwölf Vertreter aus den Bereichen Theologie, Ethik, Medizin, Recht und Politik an. Die Kommission wurde 2002 in Freiburg gegründet.

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Datum: 09.06.2006
Quelle: Kipa

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