Der Nationalrat und die Design-Babys

Wenige Wochen nach Bekanntwerden der Geburt des ersten Schweizer Design-Babys wird der Nationalrat die Zulassung der in der Schweiz bisher verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) diskutieren.
Präimplantationsdiagnostik

Die grundsätzliche Zulassung der umstrittenen Selektionsmethode ist wahrscheinlich: Sowohl Bundesrat wie die vorberatende Kommission unterstützen den Vorstoss von FDP-Fraktionschef Felix Gutzwiller. Er hat die Ausarbeitung einer Regelung verlangt, welche die PID ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt.

Laut Sessionsplan wird der Nationalrat Gutzwillers Vorstoss am 16. Juni im Plenum beraten. Gegen die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik wendet sich namentlich die CVP.

Für die Partei gebietet die am Wochenende bekannt gewordene Geburt des ersten Schweizer Design-Babys die Zurücknahme der Motion. CVP-Vizefraktionschefin Brigitte Häberli verlangte in einer am Donnerstag in den "Freiburger Nachrichten" erschienen Beitrag, dass Felix Gutzwiller sich von seiner Vorlage distanzieren solle.

In Brüssel gezeugt, in der Schweiz geboren

Der Einsatz der Präimplantationsdiagnostik ist einer der notwendigen Schritte bei der Schaffung von so genannten Design-Babys. Das erste Design-Baby der Schweiz, ein Mädchen, war laut einem Bericht der französischen "Le Monde" am 10. Januar 2005 in einer Schweizer Klinik geboren worden.

Es war ausserhalb des Mutterleibes in einer Reproduktionsklinik in Brüssel gezeugt worden, um das Leben seines todkranken, an einer Erbkrankheit leidenden Bruders retten zu können. Spezialisten der belgischen Reproduktionsklinik hatten einen genetisch einwandfreien weiblichen Embryo mit den nötigen Erbeigenschaften konzipiert und der Mutter eingepflanzt.

Hälftig gespaltene Nationalrats-Kommission

Das Anfang 2001 in Kraft gesetzte Gesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verbietet in der Schweiz die Präimplantationsdiagnostik. Die Aufhebung des Verbots wird von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) keineswegs einhellig befürwortet. Den 13 Ja-Stimmen für die Aufhebung stehen 11 Nein-Stimmen entgegen.

Was gilt das Argument von gestern?

Die Minderheit unterstreicht, das bestehende PID-Verbot sei eines der entscheidenden Argumente gewesen bei der Abwehr einer Volksinitiative, die künstliche Befruchtungen noch weit restriktiver habe regeln wollen. Die Liste der möglichen genetischen Tests werde ständig ausgeweitet, was Begehrlichkeiten bei den Eltern, aber auch bei den Versicherern wecke.

Erbkrankheiten vor Einpflanzung feststellen

Für Gutzwiller ist das Design-Baby kein Grund, am Verbot der PID festzuhalten. Im Gesetz könnten bestimmte Anwendungen ausgeschlossen werden. Damit sei er einverstanden. Er wolle nur, dass die bei Schwangeren üblichen Tests über schwere Erbkrankheiten der Föten auch an den künstlich ausserhalb des Mutterleibes gezeugten Embryonen zulässig seien. Bleibe die PID verboten, müsse eine Frau erst schwanger werden, um später allenfalls über eine Abtreibung zu entscheiden.

Bahn frei für Kinder-Macher?

Gegner der PID-Zulassung verweisen darauf, es sei gerade der Umstand, dass der Embryo in der Petrischale zugänglich sei, der die Entscheidungssituation für die Eltern über eine mögliche Abtreibung verändere. Diese Entwicklung sei Symptom eines Machbarkeitswahns. Die Auslese durch Eltern und Experten könne zu einer negativen Erbgesundheitsforschung führen.

Datum: 04.06.2005
Quelle: Kipa

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