Referendum Stammzellenforschung: 15000 Unterschriften fehlen noch

Aus fünf bis neun Wochen alten Föten können auch Stammzellen entnommen werden.
Stammzellen

Die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz läuft nur noch drei Wochen. Noch sind die Chancen dafür intakt. Bereits sind rund 35'000 Unterschriften beisammen.

Die Arbeitsgruppe Stammzellenforschung der Schweizerischen Vereinigung Ja zum Leben hat unter Einbezug der Angaben der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind sowie des Basler Appells gegen Gentechnologie eine Zwischenbilanz erstellt: gut 35000 Unterschriften sind bereits beisammen.

Nein zur Forschung an Embryonen

Kurz vor Weihnachten und unter entsprechendem Zeitdruck beschloss die schweizerische Bundesversammlung ein Stammzellenforschungsgesetz, das den Verbrauch von Embryonen zu Forschungszwecken erlaubt.

Das neue Gesetz bezeichnet die in -196 Grad Celsius tiefgefrorenen Embryonen als „überzählig“ und will damit deren Verwendung für Forschungszwecke rechtfertigen. Dürfen Menschen jemals als "überzählig" bezeichnet werden? Die Embryonen könnten jederzeit einer Frau eingepflanzt werden und hätten eine reelle Chance, geboren zu werden und leben zu dürfen. Im übrigen verlangt die Bundesverfassung in Art. 119 Ziff. 2 lit. c, dass bei der In-vitro-Fertilisation nur so viele Embryonen entstehen, wie der Frau tatsächlich eingepflanzt werden.

Man muss sich darüber im klaren sein: Die embryonalen Stammzellen für die Forschung stammen nicht irgendwoher, sondern können aus einem Embryo gerissen werden, der dabei stirbt. Diese Tatsache wird vertuscht. Schon sprachlich wird verschleiert: Das Embryonenforschungsgesetz wurde kurzerhand umbenannt zum Stammzellenforschungsgesetz.

Das neue Gesetz will sogar zulassen, dass veränderte Stammzelllinien patentiert werden können. Zur Entwicklung einer Stammzelllinie müssten mindestens 30 Embryonen geopfert werden. Die Forscher wittern das grosse Geld auf dem Buckel der kleinen und kleinsten Menschen.

Mühseliger Widerstand

Das Gesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen widerspricht geltendem Recht. Für die Wissenschaft ist es unnötig, da die ethisch unbedenkliche Forschung mit adulten Stammzellen, die aus Körperzellen Erwachsener gewonnen werden, bisher bessere Resultate bringt. Dennoch scheint die Embryonenforschung kaum noch aufzuhalten zu sein. Ethiker sind ratlos.

Seitdem durch die gesetzlich erlaubte Befruchtung im Reagenzglas Jahr für Jahr überzählige Embryonen entstehen, ist die Versuchung gross, dies auch für Forschungszwecke zu nutzen. Der Druck der Forschungsmedizin ist seither durch ethische Argumente kaum noch zu bremsen. Experten, die sich für den Schutz des werdenden Lebens einsetzen, sind deshalb zunehmend resigniert. Zu ihnen gehört auch Hansruedi Mettler, Geschäftsführer der Organisation LEA Schweiz (Leben erhalten und annehmen), der sich seit mehreren Jahren mit der im Jahr 2000 vom Volk abgelehnten FMF-Initiative entschieden für ein Verbot der Befruchtung im Reagenzglas einsetzte.

Entscheid verzögert

Mit dem harmlosen Begriff "Stammzellenforschungsgesetz" und dem Verschieben der Beratungen über das umfassendere Embryonenforschungsgesetz habe das Parlament heikle Entscheide umgehen wollen und leider über die Hintertüre die Forschung an Embryonen möglich gemacht, sagt Mettler. Dieses politische Vorgehen zeuge aber vom Fehlen einer verbindlichen Ethik und dem Diktat einer gesteuerten, den Wünschen der Forschung angepassten, Situationsethik.

Adulte Stammzellen unbedenklich

Dabei wäre eine Alternative vorhanden. Die Forschung an adulten Stammzellen, die zum Beispiel dem Knochenmark oder auch dem normalen Blut entnommen werden könnten, ist nicht nur ethisch unbedenklich, sondern ist auch für die Forschung erfolgversprechend. Seit Jahren würden bei Herzinfarkt- und Leukämiepatienten mit aus Knochenmark gewonnenen, adulten Stammzellen bemerkenswerte Heilerfolge erzielt, sagt Mettler.

Es geht auch ohne Stammzellenforschung

In einer Reportage stellt der US-Journalist Robert P. King das "Scripps Research Institute" in La Jolla, Kalifornien, vor. Das Institut experimentiere nicht mit menschlichen Stammzellen oder betreibe Klonprojekte irgendwelcher Art. Trotz dieser ethischen "Einschränkung" gegenüber anderen, skrupelloseren Pharmakonzernen kann sich Scripps mit einem Budget von 276 Millionen $ und 2800 Angestellten auf dem Forschungsfeld der Biotechnologie bestens behaupten: Bereits drei ihrer Forscher durften einen Nobelpreis entgegennehmen. Pionierleistung geleistet habe Scripps in der Behandlung von Leukämie, Hämophilie und Brustkrebs.

In der rauhen und sich schnell entwickelnden Pharmabranche ist es schwierig, sich selbst an grundsätzliche ethische Prinzipien zu halten. Eine Tatsache, die 1993 auch das Scripps Institut schmerzlich erfahren musste. Eine Firma namens Sandoz Pharmaceuticals corp., heute besser bekannt unter dem Namen Novartis, bot den Forschern aus La Jolla eine gewaltige Summe an: 300 Millionen $ für die alleinigen Nutzungsrechte des praktisch ganzen bisherigen Forschungsergebnisse von Scripps. Das Forschungsinstitut nahm den lukrativen Deal an – und musste den Vertrag auf Druck anderer Gesundheitsinstitute bald darauf wieder platzen lassen. Die Konditionen von Seiten der Novartis hätten nämlich nicht nur die fast vollständigen Nutzungsrechte der Forschungsergebnisse des Instituts vorgesehen, Scripps wäre vom Schweizer Chemie-Giganten auch in Kooperationen mit andern Forschungszentren stark eingeschränkt und allgemein massiv bevormundet worden. Scripps konnte dank gewinnbringenden Geschäften mit anderen Pharmakonzernen ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit, trotz grossem Druck von aussen, bewahren. Dem Forschungsinstitut in Kalifornien wird von Fachleuten eine gute Zukunft attestiert.

Zünftiger Endspurt nötig

Wenn das Referendum zustande kommen soll, dann müssen während der nächsten drei Wochen noch etwa 15'000 Unterschriften gesammelt werden. Unter der Internetadresse www.mamma.ch kann ein entsprechender Unterschriftenbogen ausgedruckt werden. Neben der SHMK wird das Referendum auch von folgenden Organisationen unterstützt: Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU), Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGBE), Human Life International (HLI), Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS), regionale Vertretungen von „Ja zum Leben und der „Basler Appell gegen Gentechnologie“.

Weitere Infos und Unterschriftsbögen zum Herunterladen findet man unter www.stammzellenforschung.ch oder sie können unter der
Telefonnummer 055 653 11 50 oder Fax 055 653 11 53 bestellt werden.
Weitere Infos:
SHMK www.mamma.ch Telefon / Fax 061-703 77 77 / 78
Basler Appell www.baslerappell.ch
Referendumsinfos 195.141.248.101/mamma/page.asp?DH=288

Quellen: Factum/idea schweiz/Livenet

Datum: 10.03.2004

Werbung
Livenet Service
Werbung