Ausweisung in den Tod?

«Im Gefängnis habe ich nur gebetet, nichts gegessen»

«Die Hände auf dem Rücken mit Handschellen gefesselt und an den Haaren gezogen, so wurde ich ins Auto gezerrt», erklärt Mutter Fatima Darwish und zeigt ihre blauen Flecken an Armen und Beinen.
Droht Familie Darwish gar die Ausweisung nach Syrien?

Nach eineinhalb Tagen liess man den sechs Wochen alten Mose und seine Mutter aus dem Zürcher Gefängnis (Livenet berichtete). Mutter und Säugling sind zurück im Container der temporären Wohnsiedlung bei ihrer Familie. «Sechs Wochen ist er alt, und er hat bereits Gefängniserfahrung. Seit vier Jahren machen wir als Familie einen Sterbeprozess durch», erzählt Vater Mohammed Darwish. Der Familie droht die Ausweisung aus der Schweiz.

In syrischem Gefängnis gefoltert

«Eine Rückschaffung der Familie in die Tschechei würde mit grösster Wahrscheinlichkeit eine Ausweisung nach Syrien und damit den sicheren Tod bedeuten», erklärt Daniel Zingg, der die Familie in der Schweiz betreut. «Die Schweizer Behörden müssen sich zuerst einmal bewusst werden, was die Ausschaffung einer christlichen Familie in ein islamisches Land bedeutet.» Zudem war Mohammed Darwish vor seiner Flucht aus Syien auch politisch aktiv. Vom Asad-Regime wurde er mehrmals verhaftet und im Gefängnis gefoltert.

In Tschechien, wo die Familie erstmalig um Asyl ersucht hatte, versuchten die Behörden, die Familie Darwish nach Syrien auszuschaffen. Völkerrechtswidrig landete die Familie im Gefängnis, fünf Monate eingepfercht in einer Zelle. Gemäss Europäischer Menschenrechtskonvention eine unstatthafte Inhaftierung. Mutter Fatima war schwanger.

Behörden rechtfertigen Polizeieinsatz

Die Kantonspolizei Zürich rechtfertigt in einer Stellungnahme ihr Vorgehen gegenüber dem Portal «Position-online»: «Es ist so, dass die Kantonspolizei Zürich die Festnahme der Familie zum Zwecke der Ausschaffung im Auftrag des Migrationsamtes des Kantons Zürich durchzuführen versuchte. Falls Sie Einwendungen gegen die Ausschaffung haben, wenden Sie sich bitte an das kantonale Migrationsamt.» Laut Zingg zeige sich das kantonale Migrationsamt jedoch nicht verantwortlich, sondern verweise weiter an das Bundesamt für Migration BFM in Bern.

Der von «Position-online» veröffentlichte Bericht über ein «unverhältnismässiges und gewaltsames Vorgehen» der Polizei veranlasste die Kapo Zürich zu einer zweiten Stellungnahme: «Was den in Ihren Augen unverhältnismässigen Polizeieinsatz in der vorliegenden Angelegenheit anbelangt ist es so, dass die Frau nach der Eröffnung der Ausschaffung mit einem Küchenmesser auf die Polizisten losging und eine Polizistin zudem biss. Aus diesem Grund wurde sie festgenommen und der Staatsanwaltschaft zugeführt; eine Ärztin attestierte die Hafterstehungsfähigkeit der Frau. Der Sohn, noch ein Säugling, wurde verständlicherweise bei der Mutter und nicht beim Rest der Familie belassen.»

Mutter widerspricht der Polizei

Mutter Fatima Darwish widerspricht der Version der Kantonspolizei: «Auch im Gefängnis haben sie mir gesagt ich hätte einen Polizisten gebissen. ‚Bitte bringt diesen Mann und zeigt mir, wen und wo ich gebissen habe!‘, war meine Entgegnung. Aber es kam niemand! Ich habe keinen Menschen gebissen und auch niemanden bedroht.» Auch Rückfrage von Livenet erklärt Daniel Zingg, dass Fatima Darwish sich gewehrt habe. Aber die Version der Polizei halte er für übertrieben.

Wie es zur Verhaftung kam

Vergangenen Montag wurde gegen Fatima Darwish ein Strafbefehl erlassen. In der Beamtensprache: «Hinderung einer Amtshandlung und Vergehen gegen das Ausländergesetz. Die Beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 45 Tagesansätzen zu je Fr. 30.- entsprechen 1350.-, wovon ein Tagesansatz durch Haft erstanden ist.»

Um 7.50 hatte Fatima Darwish am Montag einen Termin im Spital. Ohne Frühstück im Magen wollte man ihre Blutwerte untersuchen. Doch statt im Spital landete sie im Gefängnis, mit leerem Magen. Und das blieb so. «Ich konnte überhaupt nichts essen, ich habe nur gebetet!»

«Skandalöses Vorgehen»

«Ein solches Vorgehen ist skandalös. Zu Hauf sind straftätige und kriminelle Asylanten in der Schweiz, die ausgeschafft werden müssten, aber nicht eine solche Familie», schreibt Daniel Zingg in einer Medienmitteilung. «Wann kommt diese Familie zur Ruhe? Eine Ausschaffung ins Gefängnis oder gar in ihre islamische Heimat darf nicht sein. Die Folgen für die Familie wären Drangsal, Folter oder gar der Tod», erklärt er weiter.

Laut Zingg hege die Familie keinen Groll gegen die Behörden. Aber die Familie habe Angst. Angst, dass die Polizei plötzlich wieder vor der Türe steht und die Familie ausweist.


Buch zum Thema:
Warum es lebensgefährlich ist, Christ zu sein. Kampf der Religionen und Kulturen


Schweizer Handgranaten in den Händen syrischer Islamisten?:

SonntagsZeitung: «Mit Allah und Schweizer Waffen»

Datum: 13.07.2012
Quelle: Livenet / Position-online

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