«Palliative Care»
Nationale Leitlinien für Begleitung von Schwerstkranken
Bund und Kantone haben sich auf nationale Leitlinien für die Sterbebegleitung («Palliative Care») geeinigt. Sie erzielten einen Konsens darüber, welche Ziele die Begleitung von Schwerstkranken in der letzten Lebensphase verfolgen soll, wann sie einsetzt und wer sie erbringt. Diese teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einem Communiqué mit.
Verabschiedet wurden die «Nationalen Leitlinien Palliative Care» am 21. Oktober vom «Dialog Nationale Gesundheitspolitik». Das ist eine ständige Plattform von Bund und Kantonen. Sie wird präsidiert von Bundesrat Didier Burkhalter und dem Präsidenten der Gesundheitsdirektorenkonferenz, dem Waadtländer Staatsrat Pierre-Yves Maillard. An der Erarbeitung der Leitlinien haben sich nach Angaben des BAG über 100 Institutionen und Organisationen aus der ganzen Schweiz beteiligt.
Bis zum Tod optimale Lebensqualität
Konkret einigten sich die Beteiligten darauf, dass Palliative Care die Betreuung und die Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten umfasst. Im Blickpunkt steht die Krankheitsphase, in der eine Heilung nicht mehr als möglich erachtet wird und kein primäres Ziel mehr darstellt.
Ziel ist es, den Patienten bis zum Tod eine optimale Lebensqualität zu gewährleisten und ihnen nahestehende Personen angemessen zu unterstützen. Dazu soll Leiden und Komplikationen vorgebeugt werden. Während der gesamten Betreuung soll das Machbare gegenüber dem Sinnvollen abgewogen werden.
Auch spirituelle Unterstützung
Palliative Care umfasst nicht nur medizinische Betreuung und Pflege, sondern auch psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung. Sie soll sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren. Nach Möglichkeit soll deshalb die Sterbebegleitung an einem vom kranken Menschen gewünschten Ort erfolgen – etwa zu Hause.
Selbstbestimmung, Würde und die Akzeptanz von Krankheit, Sterben und Tod als Bestandteile des Lebens sind gemäss den Leitlinien Grundwerte, die bei der Sterbebegleitung «umfassend geachtet» werden müssen. Fehlt eine schriftliche Patientenverfügung, soll der möglichst authentische mutmassliche Patientenwille eruiert werden.
Palliative Care soll allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, sozioökonomischem Status, Lebensort und kultureller sowie religiöser Herkunft angeboten werden.
Erbracht werden soll Palliative Care von interdisziplinären Teams aus Ärzten, Pflegefachleuten, Seelsorgern sowie Fachpersonal für psychologische und soziale Betreuung.
Quelle: Kipa
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