«Killerspiele» und Jugendschutz

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Wassilis Kassis
Anlässlich der 10. Spielwarenmesse Suisse Toy stellte der Schweizer Videospiele-Verband SIEA am 1. Oktober in Bern die Frage: «Wie viel und welchen Jugendschutz benötigen wir?»

Gemäss einer Studie spielen über 90 Prozent der Schweizer Jugendlichen Videogames regelmässig. Jeder zweite Jugendliche nutze extensiv Gewalt darstellende Titel, sagte Wassilis Kassis, Professor für Erziehungs- und Kulturwissenschaften an der Universität Osnabrück, an der SIEA-Veranstaltung in Bern. Aber deren Einfluss auf ein mögliches gewalttätiges Verhalten sei sehr begrenzt; andere Faktoren trügen mehr zu Gewalt an den Schulen bei. So führten Demütigungen durch Lehrpersonen mit über 16 Prozent die unschöne Liste an, es folge häusliche Gewalt mit knapp 10 Prozent.

«Aktives Kriegstraining»

Ursula Brunner, Co-Präsidentin der neu gegründeten Vereinigung gegen mediale Gewalt, forderte dagegen ein Verbot von «Killerspielen». Sie förderten die «Banalisierung des Bösen», seien «Landminen für die Seele» und «aktives Kriegstraining». Die Altersempfehlung auf Videospielen bezeichnete Brunner als Witz.

Ronja Tschümperlin von der Stiftung Kinderschutz Schweiz konterte, im Zeitalter von Internet und globalen Download-Möglichkeiten setze sich ein realistischer Jugendschutz aus Forschung, Prävention, Selbstregulierung der Branche und Medienkompetenzförderung von Jugendlichen und Erwachsenen zusammen. Mit Strafgesetz-Artikel 135 (Gewaltdarstellungen) könnten exzessiven Gewaltdarstellungen ohne künstlerischen oder wissenschaftlichen Wert bereits unterbunden werden.

Was bezahlen und erlauben die Eltern?

Ludwig Gärtner vom Bundesamt für Sozialversicherungen zitierte aus einem Bericht des Amts. Danach nutzen zehnjährige Kinder viermal häufiger Gewalt darstellende Computerspielen ohne Jugendfreigabe, wenn das Kinderzimmer mit Spielkonsolen oder PC ausgerüstet ist, als wenn sich die Hardware beispielsweise im Wohnzimmer befindet. Gärtner appellierte an die Verantwortung der Eltern. In einer liberalen Gesellschaft sei es nicht am Staat, alles zu reglementieren. Wassilis Kassis ergänzte, Eltern hätten « die Macht, etwas zu Hause zu verbieten, was gesetzlich zulässig ist». Die wissenschaftliche Datenlage rechtfertige kein Verbot von Gewaltspielen, er erachte aber diese Spiele als nicht wünschenswert und werde diese Position seinem Sohn gegenüber vertreten.

Österreich hat eine Bundesprüfstelle für Positivprädikatisierung eingerichtet. Ein Team wählt empfehlungswürdige Medien aus. «Es ist wichtiger für Eltern, zu wissen, was sie kaufen sollen, als nur, was nicht», sagte Herbert Rosenstingl in Bern.

Links zum Thema:
Kommentar: Gewaltspiele und die Verführung zum Bösen
Positionspapier des Videospiel-Verbands SIEA zu Gewaltspielen und Jugendschutz
Bundesprüfstelle für Positivprädikatisierung BuPP in Österreich
Datum: 13.10.2009
Quelle: Livenet / NZZ

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