Gesellschaft
Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare in allen EU-Staaten gefordert
Die Ehe von Mann und Frau und gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen sollen in den Staaten der EU gleich behandelt werden. Das Parlament in Strassburg fordert „die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, den Grundsatz der Gleichheit anzuwenden und gesetzgeberisch tätig zu werden, um Diskriminierung von Paaren aus Gründen der sexuellen Orientierung der Partner zu beseitigen“. Die Rechtsvorschriften sollen gegenseitig anerkannt werden, homosexuelle Paare wie Ehepaare innerhalb der EU Freizügigkeit geniessen.
Die Forderungen zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in der Entschliessung
Abtreibung als Recht?
Im Dezember 2008 hatte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments durch den sizilianischen kommunistischen Abgeordneten Giusto Catania den Bericht zur Lage der Grundrechte in der EU 2004-2008 vorgelegt. Die am 14. Januar verabschiedete, 168 Punkte umfassende Entschliessung hält auch fest, „dass das Recht auf reproduktive und sexuelle Gesundheit stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden muss“. Die EU-Staaten sollten dafür sorgen „dass Frauen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können“.
Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008
Protest bei Lebensrechtlern
Die Resolution ruft bei christlichen Familienorganisationen und Lebensrechtlern Protest hervor. Sie wehren sich dagegen, dass die Regelungen einiger Staaten für gleichgeschlechtliche Paare EU-weit gelten sollen. Die britische Gesellschaft für den Schutz ungeborener Kinder SPUC verurteilte die Stossrichtung der Entschliessung, welche Abtreibung in die Nähe der Menschenrechte rückt. Laut Anthony Ozimic von der SPUC sollten die Vertreter der Religionen und Lebensrechtler in ganz Europa religiöse Menschen für den Kampf für das Leben mobilisieren.
Protest britischer Lebensrechtler
EU-Kommission zurückhaltender
Die EU-Kommission hatte im Juli 2008 eine Richtlinie zur „Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ vorgeschlagen. Die Kommission in Brüssel ging davon aus, dass „einzelstaatliche Gesetze über den Ehe- oder Familienstand einschliesslich der reproduktiven Rechte von dieser Richtlinie unberührt bleiben“ (Art. 3).
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