EVP Volksinitiative

Die AHV soll auch erben dürfen

Die Volksinitiative Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform) ist mit der Veröffentlichung im Bundesblatt offiziell lanciert. In Bern hat das überparteiliche Initiativkomitee heute Dienstag, 16. August 2011, die Initiative begründet.
Lancierung der Volksinitiative
Unterschriftensammlung direkt nach der Pressekonferenz

Mit der Initiative wollen sich die Initianten für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen: «Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass 40.9% des gesamten Vermögens im Jahr 2007  und die Unterschiede werden immer grösser. – Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt», betonte in Bern SGB-Vizepräsident Giorgio Tutti.

Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, sei mehr als gerechtfertigt, denn sie nehme niemandem Geld weg und bringe allen etwas.

Ungleiche Vermögensverteilung korrigieren

Die höchst ungleiche Verteilung der Vermögen in der Schweiz, wo 1 Prozent der Bevölkerung gleich viel besitzt wie die übrigen 99 Prozent, widerspricht laut dem Initiativkomitee dem liberalen Gedanken der Chancengleichheit.

Zudem müsse selbst erarbeitetes Geld versteuert werden, während Erbschaften, die den Erben ohne eigene Leistung zufallen, selbst in Milliardenhöhe häufig steuerfrei seien. Die Erbschaftssteuer sei daher eine gerechte Steuer, die dem entgegenwirkt, betonte EVP-Präsident Heiner Studer.

Mittelstand wird geschont

Die vorgeschlagene Erbschaftssteuer achtet darauf, keine Härten zu schaffen. So sollen das Einfamilienhaus (allgemeine Freigrenze 2 Millionen Franken), die Familienbetriebe und KMU (zusätzliche Freigrenze und reduzierter Steuersatz) sowie die Bauernhöfe (steuerfrei) bleiben, wie alt Nationalrätin Rosmarie Zapfl, Präsidentin der alliance Familie erklärte.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bleibe so erhalten, da die Steuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent geringer wäre als in Deutschland (30%), Frankreich (40%), Grossbritannien (40%) und den USA (49%, vorübergehend reduziert auf 28%).

Die Kantone sollen am Ertrag beteiligt werden

Weil die Erbschaftssteuer-Einnahmen immer noch in einigen Kantonen erhalten geblieben sind, obwohl die meisten dem interkantonalen Steuerwettbewerb geopfert wurden, sollen sie mit einem Drittel am Ertrag beteiligt werden. Dies könnte Kantonen helfen, welche die Erbschaftssteuer allzu bereitwillig abgeschafft haben.  

Die künftigen AHV-Rentner entlastet

Für die Initiative spricht die Demographie: Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr für die zahlreicher werdenden AHV-Rentner bezahlen. Um die AHV zu finanzieren, müssen die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mittelfristig erhöht oder es müssen die Leistungen an die Rentner reduziert werden, wenn nicht eine andere Einnahmenquelle erschlossen wird.

Höhere Lohnabzüge würden aber die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Hochlohn- und Hochpreisland weiter schwächen und die Solidarität zwischen Jung und Alt strapazieren, wie Nationalrätin Marie-Thérèse Gobet (CSP) betonte.

Im Anschluss an die Pressekonferenz in Bern beteiligten sich Mitglieder des Initiativkomitees, in dem Persönlichkeiten aus fünf Parteien sowie dem Gewerkschaftsbund vertreten sind, gleich an einer ersten Sammelaktion rund um den Berner Käfigturm.

Datum: 17.08.2011
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet.ch

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