Basel-Stadt

Leichtfertige Anerkennung von Religionsgemeinschaften?

Religiöse Gemeinschaften können sich im Kanton Basel-Stadt staatlich anerkennen lassen. Nun regen sich gegen diese Praxis kritische Stimmen.
Religionsgemeinschaft

Gemäss einem besonderen Verfassungsartikel aus dem Jahr 2006 können religiöse Gemeinschaften in Basel-Stadt die staatliche Anerkennung erlangen. Das haben bereits die anthroposophische Christengemeinschaft und die Aleviten erreicht. Auch die Neuapostolen haben einen Antrag gestellt, berichtete die «Basellandschaftliche Zeitung» am Mittwoch, dem 26. Januar.

Die Regierung empfiehlt dem Grossen Rat, die Neuapostolische Kirche anzuerkennen, weil sie alle vorgeschriebenen Bedingungen erfülle. Bernhard Christ hat nun dazu aufgerufen, den Antrag zurückzuweisen. Christ ist Vizepräsident des Kirchenrats der evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt und war an der Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung beteiligt.

Zu leichtfertig?

Die Regierung erteile die Anerkennungen zu leichtfertig, moniert Christ, ohne sich damit gegen die Neuapostolische Kirche richten zu wollen. Es könne aber nicht Sinn der Bestimmung sein, lediglich zu prüfen, ob eine Gemeinschaft ungefährlich sei. Sondern es müsse um zusätzliche Rechte und Pflichten gehen wie Religionsunterricht und Spitalseelsorge.

Bei der Neuapostolischen Kirche betont man, wie die Zeitung weiter schreibt, dass man Seelsorge im Spital anbiete und vor allem zeigen wolle, dass man weltoffen und tolerant sei. Das zuständige Finanzdepartement seinerseits spricht vom «symbolischen» Wert der Anerkennung.

Bestimmte Voraussetzungen

Eine Anerkennung durch den Kanton ist eine Alternative zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Landeskirchen. Zu den Bedingungen gehört, dass sie eine gewisse gesellschaftliche Bedeutung, sprich: Grösse, haben, dass sie die staatliche Rechtsordnung anerkennen und ihre Mitglieder jederzeit austreten können.





Datum: 31.01.2011
Quelle: Livenet / Kipa

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