Ehemaliger Bundesgerichts-Präsident
Minarettverbot könnte rechtens sein
Das Schweizer Minarettverbot verstösst eventuell nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Ansicht vertritt der ehemalige Präsident des Schweizer Bundesgerichts, Martin Schubarth.
Wird durch das Minarettverbot die Religionsfreiheit eingeschränkt oder nur die religiöse Propagandafreiheit? Diese Frage müsse «Strassburg» zuerst entscheiden, sagte Schubarth gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung». Sie brachte das Gespräch mit ihm am Montag, dem 3. Januar.
Eine religiöse Propagandafreiheit sei «von einer vorsichtig interpretierten EMRK nicht geschützt», erklärte er. Die Moslems könnten auch mit einem Minarettverbot weiterhin frei ihren Glauben leben und auch Moscheen bauen.
«Mehr Gelassenheit»
Schubarth betrachtet es als problematisch, Volksentscheide gerichtlich zu überprüfen. Bisher hätten Volksinitiativen zu keinen nennenswerten Problemen geführt. «Ich frage mich, ob man der Zukunft nicht mit mehr Gelassenheit entgegenblicken sollte», sagte er gegenüber der Zeitung.
Kruzifixe: Bestandteil der Kultur
Der ehemalige Bundesrichter kritisierte die Rechtsprechung des Strassburger Gerichts, unter anderem zum Kruzifixverbot für italienische Schulen. «Im konkreten Fall hat Strassburg die Optik einer in Italien wohnenden Familie aus Finnland übernommen, anstatt die Traditionen zu beachten, die für eine Wertegemeinschaft von grosser Bedeutung sind», sagte er.
Das Kruzifix sei in einigen Ländern Bestandteil der Kultur, und es sei nicht möglich, «von Lissabon bis Wladiwostok alles über einen europäischen Einheitsleisten zu schlagen». Das Gericht habe seine ursprünglich auf den Kern der Menschenrechte beschränkte Rechtsprechung in letzter Zeit massiv ausgedehnt.
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Quelle: Livenet / Kipa

