«Gehör verschafft»
Volksinitiative zur Todes-Strafe zurückgezogen

Die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» wird zurückgezogen. Das verkündeten deren Initianten auf ihrer Webseite. Die Initiative hat die formale Prüfung der Bundeskanzlei bestanden. Die 100.000 Unterschriften hätten bis zum 24. Februar 2012 gesammelt werden müssen.
«Die Initiative war das einzige, was wir rechtlich machen konnten, um uns Gehör zu verschaffen», schreiben die Initianten in ihrer Ankündigung zum Rückzug der Initiative. Ihr Hauptziel sei es gewesen, die Bevölkerung auf «die Missstände» aufmerksam zu machen.
In dem am 25.August auf «todes-strafe.ch» veröffentlichten Text beklagen die Initianten, der heutige Rechtsstaat sei «total auf der Seite des Täters». Die Hinterbliebenen des Opfers hätten keine Möglichkeit sich zu wehren und seien im Prozess nur als Zuschauer dabei. Der Täter müsse bestraft werden und nicht das Opfer und die Hinterbliebenen.
Ein Täter bekomme «Unterkunft, warmes Essen, Unterhaltung und Beschäftigungsmöglichkeiten mehr als jeder ehrliche Obdachlose», heisst es weiter. Die Initianten fordern die Politiker auf, diese müssten das Rechtssystem «endlich auf die Seite des Opfers stellen».
Initianten sind Familie eines Opfers
Hinter der Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» steht die Familie einer ermordeten jungen Frau aus dem Raum Luzern. Die Initianten gaben sich gegenüber den Medien aber wortkarg und hielten sich mit Informationen zurück. So beklagt sich die Neue Zürcher Zeitung in ihrer Ausgabe vom 25. August, dass sie nur mit einem angeheirateten Mitglied der Familie Kontakt aufnehmen konnte. Marcel Graf, ein ehemaliges Kadermitglied der UBS, bestätigte, dass ein Kapitalverbrechen aus seinem engsten Umfeld Anstoss für die Initiative gewesen sei. Das Communiqué zum Rückzug der Initiative beenden die Initianten mit der Aufforderung, sie nicht weiter mit Anfragen zu behelligen.
Quelle: Kipa