St. Gallen. Laut Mitteilung der Staatskanzlei St. Gallen handelten die Evangelisch-reformierte Kirche, der Bischof von St. Gallen und der Katholische Konfessionsteil des Kantons mit dem St. Galler Justiz- und Polizeidepartement eine Vereinbarung aus, die Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird: "Gefangene haben Anspruch auf seelsorgerliche Betreuung", halten die Vertragsparteien fest. Diese Betreuung obliege in erster Linie den von der evangelisch-reformierten und der katholischen Kirche bezeichneten Seelsorgern.
Die Vereinbarung regelt namentlich Ziele und Aufgaben der Gefängnisseelsorge, Rechte und Pflichten der Gefängnisseelsorger, die Pflicht der Kirchen zur Berichterstattung sowie die Entschädigungsfrage.