St. Galler Gefängnisseelsorge auf neue Grundlage stellen

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St. Gallen. Laut Mitteilung der Staatskanzlei St. Gallen handelten die Evangelisch-reformierte Kirche, der Bischof von St. Gallen und der Katholische Konfessionsteil des Kantons mit dem St. Galler Justiz- und Polizeidepartement eine Vereinbarung aus, die Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird: "Gefangene haben Anspruch auf seelsorgerliche Betreuung", halten die Vertragsparteien fest. Diese Betreuung obliege in erster Linie den von der evangelisch-reformierten und der katholischen Kirche bezeichneten Seelsorgern.

Die Vereinbarung regelt namentlich Ziele und Aufgaben der Gefängnisseelsorge, Rechte und Pflichten der Gefängnisseelsorger, die Pflicht der Kirchen zur Berichterstattung sowie die Entschädigungsfrage.

Datum: 19.08.2002
Quelle: idea Schweiz

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