Mängel bei der Umsetzung der Kinderrechts Konvention

kinder

Bern. Die Konvention über die Rechte des Kindes ist in der Schweiz nur mangelhaft umgesetzt. Zu diesem Schluss kommen 46 Nichtregierungs-Organisationen in ihrem Schattenbericht anlässlich der Berichterstattung des Bundes vor dem UN-Kinderrechtsausschuss am 29. Mai.

Schwerpunkte der Kritik betreffen das fehlende Verbot der Körperstrafe, die unzureichende Unterstützung der von Armut betroffenen Familien, die mangelnde Integration und Unterstützung von ausländischen Kindern und minderjährigen Asylsuchen-den sowie eingeschränkte Partizipationsmöglichkeiten der Kinder.

Kindern gehe es in der Schweiz gemessen am internationalen Standard gut. Dennoch bestehen in der Schweiz Lücken bei der Umsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes (KRK), vor allem in der Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen. Diese Tatsache erfordere ein verstärktes Engagement des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.

Diese Forderung stellen 46 schweizerische Nichtregierungs-Organisationen, welche gemeinsam einen Schattenbericht zum offiziellen Schweizer Regierungsbericht an das UN-Kinder-rechtskomitee verfasst haben. Die Schweiz wird sich am 29. Mai vor dem UN-Kinderrechtskomitee verantworten müssen.

Datum: 28.05.2002
Quelle: Kipa

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