«Sicherheitsmassnahme»

Koran-Verteilaktion «Lies!» im Kanton Zürich verboten

Die Zürcher Sicherheitsdirektion empfiehlt den Gemeinden, keine Bewilligungen zum Verteilen von Koranen der Organisation «Lies!» auf öffentlichem Grund mehr zu erteilen. Dies sei im Rahmen der geltenden Gesetzgebung möglich. Ein entsprechendes Gutachten liegt vor. Der Kanton hat dazu Städte und Gemeinden informiert und bietet seine Unterstützung über die Kantonspolizei an.
Koranstand von «Lies!»-Verteilaktion

Des Weiteren fordert Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) den Bund auf, im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes im September den organisierenden Verein «Die wahre Religion» zu verbieten. Dies sei eine sicherheitspolitische Massnahme, sagte Fehr vor den Medien. Salafisten und Jihadisten könnten sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen. Es gehe hier nicht um Religion, sondern um den Schutz der Bevölkerung. Rund 90 Gefährder befänden sich im Kanton. Es gelte deshalb, das Anwerben weiterer Extremisten aus Gründen der Sicherheit zu unterbinden.

Fehr: «Wir haben ein Recht darauf, uns zu wehren, wenn Menschen Unfrieden in die Gesellschaft bringen wollen.» Es sei ein Missbrauch der Religionsfreiheit, wenn unter dem Deckmantel der Religion für salafistische und jihadistische Ziele geworben werde. In Deutschland ist die Bewegung «Die wahre Religion» seit dem 15. November 2016 verboten. Österreich will die «Lies!»-Verteilaktionen ab 1. Juli verbieten.

«Eine Interessensabwägung»

Markus Rüssli, Verfasser des Rechtsgutachtens, meinte, die Verweigerung der Bewilligung sei eine Interessensabwägung. Aufgrund der Risikobeurteilung des Nachrichtendienstes des Bundes vom März 2017 sei eine solche heute zu rechtfertigen. «Lies!»-Standaktionen könnten dazu genutzt werden, um interessierte Personen anzusprechen und zu indoktrinieren. Zudem liefere «Lies!» eine Plattform für bereits radikalisierte Personen, um sich zu vernetzen. Aufgrund des Nachrichtendienstgesetzes, das am 1. September in Kraft tritt, soll die Gruppierung «Die wahre Religion» zudem in Zürich verboten werden, so Rüssli. Es wäre sinnvoll, das Verbot landesweit durchzusetzen, unterstrich Regierungsrat Fehr. Sollte der Bund nicht reagieren, kündigte er ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Kantonen an.

Bibel verteilen bleibt erlaubt

Die muslimische Bevölkerung im Allgemeinen, aber auch Christen und andere Gläubige, die sich zum Beispiel an Bibelverteilaktionen engagieren, sind vom Verbot nicht betroffen. Das Verteilen von Bibeln bleibt weiterhin erlaubt. «Denn mir ist keine entsprechende Aktion bekannt, die im Ausland zu kriegerischen Handlungen aufruft», meinte Mario Fehr.

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Datum: 06.05.2017
Quelle: ideaschweiz

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