Religionsfreiheit für Moslems
Schülerinnen das Kopftuch verbieten?
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) stellt sich gegen das Kopftuchverbot, das der Kanton St. Gallen für Schulen vorschlägt. Es gehe gegen eine einzige Religion und verletze damit das Rechtsgleichheitsgebot bei der Religionsausübung.
Das Kopftuch falle in den Bereich des religiösen Selbstverständnisses, das in der Schweiz geschützt ist, solange es kein übergeordnetes Grundrecht verletze.
Die EKR hält eine Einschränkung religiöser Kennzeichen für Lehrerinnen in ihrer öffentlichen Funktion, wie das Bundesgericht 1997 entschieden hat, für vertretbar, nicht aber ein solches Verbot für Schülerinnen und Arbeitnehmerinnen. Dieses sei nicht nur ein Angriff auf ein für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot. Es verletze auch das Prinzip der Gleichbehandlung, weil es nicht analog für andere Religionsgemeinschaften gelte.
Was trägt zu Integration bei?
Die Berufung auf Integrationsbemühungen nennt die Kommission einen Vorwand. Die angestrebte Regelung sei im Gegenteil integrationshindernd. Das Ansinnen schaffe mehr Probleme als es löse, meint die EKR. Konstruktive Integration ziele nicht auf die Auslöschung von Unterscheidungsmerkmalen.
Der St. Galler SVP-Regierungsrat Stefan Kölliker, der den 11-köpfigen Erziehungsrat leitet, hat laut der NZZ bisher mehrheitlich positive Reaktionen auf die Empfehlung erhalten. Man wolle Ruhe in einzelne (aktuell: zwei) gegenwärtige Streitfälle bringen.
Laut Kölliker hat der Erziehungsrat, nach parteipolitischem Proporz zusammengesetzt, die Empfehlung mit klarem Mehr beschlossen. Für den Bildungsdirektor ist ein Verbot nicht integrationshemmend: «Das Gegenteil ist der Fall.» Trägerinnen eines Kopftuchs hätten gerade seinetwegen Nachteile zu erleiden.
Zum Thema:
Europäische Debatte um Verschleierung von Musliminnen
Quelle: Livenet / Kipa, NZZ

