Moslemische Verkäuferin darf bei der Arbeit Kopftuch tragen

Kopftuch

Erfurt. Eine moslemische Verkäuferin darf bei der Arbeit ein Kopftuch tragen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es verwarf damit die Kündigung einer 30 Jahre alten Kaufhausmitarbeiterin aus Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis). Das Unternehmen hatte negative Reaktionen der Kunden und Umsatzeinbussen befürchtet.

Firma muss Grundrechte achten

Der Arbeitgeber habe zwar das Recht, in seinem Betrieb eine Kleiderordnung einzuführen, begründete der Senat seine Entscheidung. Das Unternehmen müsse dabei aber Auswirkungen auf Grundrechte berücksichtigen. Zur grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit gehöre auch das Tragen eines Kopftuches. Allein eine Befürchtung von Nachteilen rechtfertige kein Zurückdrängen dieses Schutzes des Grundrechts. Es sei ausserdem nicht erkennbar, dass das Kopftuch zwangsläufig zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führe.

Als die Muslimin nach ihrem zweiten Erziehungsurlaub im Jahr 1999 ankündigte, ein Kopftuch zu tragen, befürchtete das Unternehmen Unruhen im Betriebsklima und Geschäftseinbussen, wie die Geschäftsleiterin des Kaufhauses Langer, Andrea Marburger, in Schlüchtern sagte.

Datum: 14.10.2002
Quelle: idea Deutschland

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