Wieviel Religion in brandenburgischen Schulen?

Berlin - Im Streit um das brandenburgische Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) ist jetzt auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg zu einem Kompromiss bereit. Letzte Differenzen werden derzeit mit einem Briefwechsel zwischen Kirche in und Landesregierung ausgeräumt. Gemeinsam mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dem katholischen Erzbistum Berlin sowie Eltern und Schülern hatte die Landeskirche 1996 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung von LER geklagt. Die Kläger forderten ein ordentliches Schulfach Religion. Im vergangenen Jahr hatten die Karlsruher Richter einen Kompromiss vorgeschlagen. Sein wichtigster Bestandteil war die Besserstellung des Religionsunterrichts durch ein neues Schulgesetz. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde am 26. Juni vom Potsdamer Landtag verabschiedet. Das katholische Erzbistum hatte sich daraufhin zu einer aussergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits bereit erklärt.
Aus Sicht der Evangelischen Landeskirche sind vor einer Beilegung des Konflikts noch einige Unklarheiten auszuräumen. So gelte es festzuhalten, dass der jetzt erreichte Stand der Integration des Religionsunterrichts ein Schritt auf dem Wege sei, "dem weitere zu gegebener Zeit folgen sollten", heisst es in einem Brief von Bischof Wolfgang Huber an Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD). Die Kirche erwartet die Bereitschaft der Landesregierung, den Kirchenstaatsvertrag von 1996 zu ändern. Die Neuregelungen für den Religionsunterricht sollten in das Abkommen übernommen werden. Einige evangelische Eltern und Schüler, die auf einer vollständigen Gleichstellung des Religionsunterrichts bestehen, wollen dagegen ein Gerichtsurteil durchsetzen.

Zum neuen Schuljahr wird der konfessionelle Religionsunterricht in die allgemeine Stundentafel integriert. Die Abmeldung von LER, das Pflichtfach bleibt, wird erleichtert. Auch muss nun Religionsunterricht angeboten werden, wenn sich zwölf Schüler dafür anmelden. Bisher waren 16 Anmeldungen erforderlich. Auch staatliche Lehrkräfte können das Fach erteilen. Kirchliche Lehrkräfte sind künftig Mitglieder des Lehrerkollegiums. Allerdings sind die Noten im Fach Religion nicht relevant für die Versetzung.

Datum: 19.07.2002
Quelle: idea Deutschland

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