Menschenrechtler fordern Ächtung „barbarischer“ Scharia-Strafen

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Frankfurt am Main - Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat ein internationales Eintreten gegen "barbarische Strafen" in Ländern gefordert, die das islamische Recht, die Scharia, anwenden. Die Organisation hat eine Kampagne gegen Strafen wie Steinigung (wegen Ehebruchs) und Amputation (wegen Diebstahls) gestartet. Sie forderte die Regierung in Berlin auf, bei den Vereinten Nationen eine Initiative zur Ächtung barbarischer Strafen einzubringen. Die IGFM appellierte zugleich an islamische Vereine und Dachverbände in Deutschland, für eine uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte in islamischen Ländern einzutreten. Diese Organisationen protestierten dagegen, dass muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen kein Kopftuch tragen dürfen. Sie sollten "mit ebenso grosser Energie gegen grausame und unmenschliche Strafen der Scharia" vorgehen, "denn nach wie vor werden in mehreren muslimischen Staaten Steinigungs- und Amputationsurteile verhängt", erklärte der Sprecher des IGFM-Vorstandes, Martin Lessenthin.

Die Menschenrechtsorganisation verweist darauf, dass es in diesem Jahr bereits Frauen im Iran, in Nigeria, Pakistan und im Sudan wegen angeblichen Ehebruchs zur Steinigung verurteilt worden seien. Auch Saudi-Arabien wende solche barbarischen Strafen an. Jetzt solle auch in Teilen Malaysias und Indonesiens die Scharia eingeführt werden. In über 40 Staaten der Erde ist der Islam Staatsreligion. In vielen dieser Länder bestimmt das islamische Recht die Gesetzgebung. Dies führe oft zu Benachteiligungen für Frauen und nichtmuslimische Minderheiten, die sich ebensfalls nach der Scharia richten müssen. Im Sudan wurde im März das Steinigungsurteil gegen die 18jährige Christin Aba Akok nach internationalen Protesten in eine Bestrafung mit sofort vollstreckten 75 Peitschenhieben umgewandelt.
Nach Angaben der IGFM verlassen viele Christen ihre Heimat im Norden Nigerias, seit dort in bis jetzt 13 Bundesstaaten die Scharia eingeführt wurde. Im März wurde die im nigerianischen Bundesstaat Katsina lebende Amina Lawal wegen angeblicher sexueller Verfehlungen zum Tode durch Steinigung verurteilt. Das Urteil soll Anfang 2004 vollstreckt werden, wenn ihre kleine Tochter eineinhalb Jahre ist. Die Berufungsverhandlung am 8. Juli wurde um einen Monat vertagt.

Datum: 19.07.2002
Quelle: idea Deutschland

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