Deutschland: Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Berlin/Bonn - Musliminnen dürfen in Deutschland nicht mit dem Kopftuch an öffentlichen Schulen unterrichten. Eine angehende Lehrerin, die im Unterricht nicht auf ihr aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch verzichten will, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Lehrerin. Dies entschied am Donnerstag in Berlin das Bundesverwaltungsgericht und bestätigte die Auffassung der Schulbehörden von Stuttgart. Diese hatten es 1998 abgelehnt, die Klägerin als Beamtin in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg zu übernehmen.

In seiner Begründung führte das Bundesverwaltungsgericht aus, das deutsche Grundgesetz gewährleiste zwar den Zugang zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen Bekenntnis sowie die freie und ungestörte Religionsausübung. Staatliche Schulen, an denen die Klägerin als Beamtin tätig sein wolle, würden jedoch von Schülern mit unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen besucht.

Jeder Schüler habe auf Grund seiner Religionsfreiheit Anspruch darauf, vom Staat nicht dem Einfluss einer fremden Religion ausgesetzt zu werden, ohne sich dem entziehen zu können. Das Kopftuch sei ein deutlich wahrnehmbares Symbol einer bestimmten Religion, selbst wenn seine Trägerin keinerlei missionarische Absicht damit verfolge und das Kopftuch nur aus Glaubensüberzeugung trage.

Der Konflikt zwischen den Grundrechten der Lehrerin und der Schüler lasse sich "in schonender Weise nur dadurch vermeiden, dass eine Lehrerin auf das Tragen eines Kopftuchs während des Unterrichts verzichtet". Da die Klägerin dazu nicht bereit sei, fehle ihr die erforderliche Eignung, den staatlichen Erziehungsauftrag mit der gebotenen Neutralität wahrzunehmen.

Der Islamrat, der Dachverband der Muslime in Deutschland, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kopftuchstreit kritisiert. Dadurch würden muslimische Frauen in ihrer Religionsausübung eingeschränkt und faktisch vom Beruf des Lehrers ausgeschlossen. Ausserdem begünstige das Urteil die Diskriminierung der Muslime im Arbeitsleben und sei mit Blick auf die Integration ein falsches Signal.

Datum: 11.07.2002
Quelle: Kipa

Werbung
Livenet Service
Werbung