EVP Kanton Bern: Grossrat Niklaus Gfeller reicht zwei Motionen ein

Die erste Motion verlangt, dass niederschwellige Beschäftigungsprogramme für Sozialhilfeempfänger von den Gemeinden über den Lastenausgleich finanziert werden können. Ganzheitliche Sozialhilfe statt Förderung von Sozialrentnern heisst hier die Devise.

Der Regierungsrat wird beauftragt, kommunale Projekte mit dem Ziel, Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezügern eine niederschwellige Arbeitsmöglichkeit zu bieten, zu fördern und finanziell zu unterstützen.

Hierzu ist jährlich ein bestimmter Betrag bereitzustellen, mit dem die Startkosten für kommunale Projekte mitfinanziert werden, bei denen arbeitsfähige Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger

a) zu Arbeiten mit gesellschaftlichem Nutzen oder
b) in betreuten Nischenarbeitsplätzen

eingesetzt werden.

Die Kosten für die Betreuungsaufgaben, die durch die Arbeitsleistung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht eingebracht werden, sollen dem Lastenausgleich zugeführt werden können.

Begründung:

Seit Jahren ist die Zahl der Personen, welche auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, anhaltend gross und die Sozialhilfeausgaben steigen stetig an. Ein grosser Teil der Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger ist arbeitsfähig. Erfahrungsgemäss erschwert sich aber die berufliche Integration mit jedem Monat ohne Arbeit, ohne Möglichkeit zum Einsetzen oder Erwerben von Fähigkeiten und Kenntnissen und ohne Tagesstruktur. Diese Personen erhalten zwar das Geld, auf das sie Anspruch haben, und soweit als möglich Beratung. Ohne konkretes Angebot für eine Beschäftigung, verlieren sie aber oft ihre Tagesstruktur und ihr Fähigkeiten, sie vereinsamen und sind der Gefahr ausgesetzt, physisch oder psychisch zu erkranken. Die eingesetzten finanziellen Mittel decken somit zwar die Lebenshaltungskosten, haben aber nur selten eine nachhaltige Wirkung und führen nur gelegentlich zur Integration und zur wirtschaftlichen Selbständigkeit.

Der Kanton finanziert 670 Jahresplätze für Beschäftigungsprogramme mit beachtlichem Integrationserfolg. Diese Plätze werden den Gemeinden aufgrund deren Erwerbslosenzahlen als Kontigent zugeteilt. Allerdings genügen diese Plätze angesichts der hohen Anzahl an Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger in keiner Weise, so dass mit Wartezeiten von etlichen Monaten gerechnet werden muss. Die neuen SKOS-Richtlinien erlauben es, besondere Integrationsanstrengungen von Sozialhilfesuchenden finanziell anzuerkennen, aber bei ungenügenden Integrationsanstrengungen auch Leistungskürzungen vorzunehmen. Diese Möglichkeit macht aber nur dann Sinn, wenn geeignete Stellen in genügender Anzahl zu Verfügung stehen. In einer Gemeinde können solche Arbeitsplätze eingerichtet werden, die das Gewerbe nicht konkurrenzieren, bei denen aber unterschiedlichste Arbeiten (vom Werkhof bis zu Einsätzen im Bereich der Freiwilligenarbeit) zu Gunsten der Oeffentlichkeit geleistet werden können. Denkbar sind auch Projekte, bei denen Nischenarbeitsplätze (Flickstube, Recycling von elektronischen Geräten etc.) geschaffen werden. Gerade letztere erweisen sich als sehr wichtig, als dass hier Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger, die bereits seit längerer Zeit arbeitslos sind, wieder an die Anfordernisse der Arbeitswelt herangeführt werden können.

Solche Projekte werfen einerseits beim Start Kosten auf, anderseits auch infolge der benötigten Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die durch deren Arbeitsleistung allein kaum abgegolten wird.

Die heutige Finanzierung der Sozialhilfe steht solchen kommunalen Projekten entgegen. Die Gemeinden können die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger vollumfänglich dem Lastenausgleich zuführen. Allfällige Anstrengungen der Gemeinden, den Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezügern ausserhalb den Angeboten des Kantons eine Anstellungsmöglichkeit und damit eine geregelte Tagesstruktur zu bieten und so ihre soziale und berufliche Integration zu fördern und zu begünstigen, müssen die Gemeinden hingegen finanziell selber tragen. Dadurch wird die Motivation und Innovativität der Gemeinden beträchtlich behindert, den Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger den Weg zurück in die Arbeitswelt zu ermöglichen.

Der Kanton muss dafür besorgt sein, dass geeignete Ideen und Projekte der Gemeinden gegen die stetige Zunahme der Soziahlhilfeausgaben zur Ausführung gelangen.

Niklaus Gfeller, Rüfenacht (EVP)

Motion Hilfe rund um die Uhr

Die zweite Motion Gfellers möchte die Erreichbarkeit des ärztlichen Notfalldienstes verbessern. Aktuell ist der Notfalldienst innerhalb des Kantons Bern je nach Region über 13 verschiedene Nummern zu verschiedenen Tarifen erreichbar. Insbesondere die 0900-er Nummern darunter hat der Motionär im Visier, deren Zugang bekanntlich gesperrt werden kann.

Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der zuständigen ärztlichen Berufsorganisation zu intervenieren, dass die Rufnummern für den ärztlichen Notfalldienst vereinheitlicht werden. Inbesondere ist zu erreichen, dass 0900-er Nummern beim ärztlichen Notfalldienst vermieden werden. Ausserdem soll die Finanzierung dieses Angebotes überprüft und geklärt werden.

Begründung:

Plötzliche Probleme oder ein Unfall machen sofortige Hilfe nötig. Für den Notfallarzt bietet der Kanton Solothurn eine Extranummer an, der Kanton Bern braucht deren 13.

Für den medizinischen Notfall sind im Grunde zwei Ansprechpartner zuständig, der Rettungsdienst der Sanitätspolizei, die Nummer 144, sowie der ärztliche Notfalldienst, der von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt ist. Der ärztliche Notfalldienst kommt vor allem dann zum Zug, wenn man ausserhalb der Arbeitszeit einen Rat oder Hilfe braucht oder wenn man den Hausarzt nicht erreichen kann.

Während im ganzen Kanton Solothurn der ärztliche Notfalldienst seit 2003 rund um die Uhr über die Einheitsnummer 0848 112 112 zum Ortstarif erreicht werden kann, kennt der Kanton Bern eine weit aufwändigere Lösung:

Stadt Bern, Agglomeration sind über eine 0900-er Nummer zu erhöhten Gebühren von 1.98 Franken pro Minute erreichbar.

Die 0900-er Nummer in der Region Lyss kostet 1 Franken pro Minute, die in Biel sogar 3 Franken pro Minute.

Im Berner Oberland, Emmental, Oberaargau und Berner Jura gibt es weitere Nummern, die aber nicht kostenpflichtig sind.

Insgesamt sind im Kanton Bern die Notfallärzte über 13 verschiedene Rufnummern erreichbar. Über Internet www.berner-aerzte.ch sind die Nummern zwar leicht zu finden, doch im Notfall steht oft kein Computer mit Internetanschluss bereit.

Die Erträge der 0900-er Nummern decken die Kosten nur teilweise. Da die Leistung von Notfalldienst gemäss Gesundheitsgesetz eine ärztliche Berufspflicht und nicht Aufgabe des Kantons ist, finanzieren die ärztlichen Beruforganisationen den Notfalldienst selber. Da dieses Angebot im Interesse des Kantons liegt, muss die Finanzierung überprüft und geklärt werden.

Der Einsatz von 0900-er Nummern für den ärztlichen Notfalldienst ist ausserdem problematisch, weil der Zugang zu diesen Businessnummern gesperrt werden kann.

Niklaus Gfeller, Rüfenacht (EVP)

Datum: 26.01.2007

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