Parlamentarische Initiative: Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) bedankt sich für die Möglichkeit der
Stellungnahme und macht davon gerne Gebrauch. Wir begrüssen ausnehmend die positive
Stossrichtung dieser Revision des Arbeitsgesetzes mit dem Ziel, die Bevölkerung deutlich
stärker als bisher vor dem Passivrauchen zu schützen. Damit wird ein ureigenes, langjähriges
Anliegen der EVP berücksichtigt.
Umkehrung der Beweislast
Die EVP befürwortet insbesondere den durch die Vorlage angestrebten Paradigmenwechsel:
statt der Freiheit des Rauchens hat die Freiheit des Nichtrauchens im Zentrum zu stehen.
Dieses Paradigma muss in eine Umkehrung der Beweislast münden: in Zukunft soll der
Arbeitgebende nachweisen müssen, dass seine Arbeitsplätze rauchfrei sind und nicht der
Arbeitnehmende das Ausbleiben der Schutzmassnahmen monieren und beweisen müssen.
Die EVP wünscht sich eine rasche Umsetzung der Vorlage mittels der dazu notwendigen
Ausführungsbestimmungen. Dies umso mehr, da neben mehreren benachbarten europäischen
Ländern wie Frankreich und Italien auch die Kantone Tessin und Solothurn bereits sehr griffige
Gesetzesvorlagen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen verabschiedet bzw.
bereits umgesetzt haben.
Freundliche Grüsse
EVANGELISCHE VOLKSPARTEI DER SCHWEIZ (EVP)
Parteipräsident und Nationalrat Generalsekretär
Dr. Ruedi Aeschbacher Joel Blunier

Datum: 26.12.2006
Quelle: EVP Schweiz

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