Vorsprung für Fristenlösung – Entscheidung noch offen

mammaplakat

Basel. Im Auftrag der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind SHMK führte KONSO, Institut für Konsumenten- und Sozialanalysen AG, Basel, vom 6. bis 8. Mai 2002 eine Befragung zu den beiden am 2. Juni 2002 zur Abstimmung gelangenden eidgenössischen Vorlagen, der Initiative für Mutter und Kind und dem Gesetz über die Fristenlösung, durch.

Aufgrund einer Zufallsstichprobe von Haushalten in der deutschen und welschen Schweiz wurden 1001 Interviews durchgeführt mit je einer Person pro Haushalt, die stimmberechtigt ist, und welche durch einen Zufallssschlüssel bestimmt wurde. Die Ausschöpfung beträgt 45,2%. Von den 1001 befragen Personen würden laut eigener Aussage 752 an der Volksabstimmung teilnehmen.

Gegenüber den vom Schweizer Fernsehen und dem Forschungsinstitut GfS am 26. April 2002 veröffentlichten Umfrageergebnissen weisen diese neuen Zahlen einen Rückgang der Zustimmung zur Fristenlösung von 64% auf 54% aus, während die Initiative für Mutter und Kind von weniger als der Hälfte der Stimmberechtigten abgelehnt wird, nämlich statt von 56% nur noch von 48%.

Obwohl Umfrageergebnisse mit aller Vorsicht zu «geniessen» sind, deuten die Werte darauf hin, dass die Initiative für Mutter und Kind dann noch die Chance hat, angenommen zu werden, wenn es ihr gelingt, die Stimmen der Unentschiedenen und jener, die keine Auskunft wussten oder geben wollten, auf ihre Seite zu ziehen.

Die Befragung fördert einen sehr interessanten, aber um so schwieriger interpretierbaren Sachverhalt zutage: Mindestens 8% der Schweizer Stimmberechtigten stimmen offenbar sowohl der Fristenlösung, wie auch der Volksinitiative für Mutter und Kind zu. Unter der Annahme, dass unter den 22% Nein-Stimmen zur Fristenlösung wohl auch jene sind, die ein doppeltes Nein in die Urne legen, müsste gefolgert werden, dass der Anteil des doppelten Ja noch viel grösser ist. Diese Feststellung erfordert notwendigerweise eine Interpretation, die den Experten wohl nicht leicht fallen wird.

Würde es der Initiative für Mutter und Kind gelingen, die Stimmberechtigten von einem doppelten Nein zu einem Nein zur Fristenlösung und einem Ja zu Initiative zu bewegen, wäre der Abstimmungssieg für die Initiative und damit das Scheitern der Fristenlösung plötzlich höchst wahrscheinlich. Mit anderen Worten: Wer die Fristenlösung ablehnen will, muss – um sicher zu gehen, dass er sein Ziel erreicht – die Initiative für Mutter und Kind gutheissen.

Weitere Informationen:

Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK), Postfach, CH-4011 Basel
Tel. 061 703 77 77, Fax 061 703 77 78, E-mail

Datum: 25.05.2002
Quelle: Schweiz. Hilfe für Mutter und Kind

Publireportage
Werbung
Livenet Service
Werbung