Pink Cross scheitert vor Gericht

Das Gericht weist die Klage gegen Vitus Huonder ab

Das Kantonsgericht weist die Klage von «Pink Cross» gegen den Churer Bischof Vitus Huonder ab und begründet seinen Entscheid damit, dass in den Äusserungen Huonders «weder eine explizite noch eine implizite Aufforderung zur Tötung von Homosexuellen» zu erkennen sei.
Bischof Vitus Huonder

Das geht aus dem Urteil hervor, das kath.ch vorliegt. Aus dem Gesamtkontext von Huonders Vortrag gehe klar hervor, wie nach Auffassung Huonders in der Seelsorge mit homosexuellen Menschen umzugehen sei. Dabei eine Inkaufnahme von Tötungen homosexueller Menschen durch den Bischof anzunehmen, sei «nicht nachvollziehbar». Das Bündner Kantonsgericht bestätigte damit den Entscheid der Bündner Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren im letzten Oktober mit derselben Begründung eingestellt hatte. Pink Cross hatte gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingereicht, die nun vom Bündner Kantonsgericht abgelehnt wurde.

Chur nicht überrascht

Das Bistum Chur ist von dem Entscheid nicht überrascht, das Urteil sei in der Art erwartet worden. Bistumssprecher Giuseppe Gracia bestätigte eine entsprechende Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA). Der Schwulenverband zeigt sich enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens und sieht rechtlichen Handlungsbedarf. «Die aktuelle Rechtslage verunmöglicht es Schwulen und Lesben, eine Sachlage wie die Aussagen von Bischof Huonder in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewerten und überprüfen zu lassen», sagt Bastian Baumann, Geschäftsleiter von Pink Cross. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage verzichtet der Verband dennoch darauf, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Die Kläger tragen die Verfahrenskosten

Pink Cross hatte die Beschwerde zusammen mit zwei privaten Klägern eingereicht. Sie müssen nun sowohl die Verfahrenskosten von 1500 Franken als auch eine Entschädigung an Bischof Huonder von 1200 Franken bezahlen. Huonder hatte im vergangenen Sommer im deutschen Fulda einen Vortrag über Ehe, Sexualität und Homosexualität gehalten und dabei Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde.

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Datum: 22.05.2016
Quelle: kath.ch

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