Konflikt im Bistum Chur
Kirche muss aufpassen, dass sie «nicht aus der Kurve fliegt»
Die Frage nach seiner Ernennung zum Weihbischof stelle sich im Moment überhaupt nicht, sagt der Churer Generalvikar Martin Grichting (43). Er sehe sich als Mitarbeiter von Bischof Vitus Huonder und mehr nicht, äusserte der Geistliche im Interview mit der «Südostschweiz».
Angesprochen auf die Möglichkeit, dass Huonder einen «Weihbischof mit Nachfolgerecht» ernennen könnte, erklärte Grichting, die katholische Kirche sehe diese Lösung nur dann vor, «wenn der Amtsinhaber alt oder krank ist. Beides ist bei Bischof Vitus glücklicherweise nicht der Fall.»
Der Churer Bischof Vitus Huonder hat klar gemacht, dass er den Generalvikar als Weihbischof portiert. Dies hat zu Protesten von Seiten der Kantonalkirchen und aus dem Bistums-Klerus geführt. Grichting zu dieser Kritik: «Wenn ich die Leserbriefspalten in den verschiedenen Publikationen der Bistumskantone anschaue, erkenne ich keine grosse Protestwelle.» Auch per Post kämen kaum empörte Zusendungen. Es gebe hingegen viele, die ihren Unmut darüber äussern, «dass Landeskirchen und gewisse Geistliche in jüngster Zeit so auf mich eingedroschen haben».
Seinen Vorgesetzten, Bischof Huonder, erlebt Grichting als sehr fleissig und bezeichnet ihn als eine starke Persönlichkeit, «die Ziele hat und sie auch konsequent verfolgt». Er sei in der Zusammenarbeit jedoch auch sehr offen für Beratung und Hinweise.
In Einheit mit der Kirche
Eine Ernennung von Grichting zum Weihbischof könnte zu Spannungen im Bistum führen, wird von verschiedenen Seiten im Bistum befürchtet. Die Einheit könnte gefährdet sein. Zu dieser Einheit erklärte Grichting: «Das hat aus meiner Sicht mit der Frage nach der Einheit der Kirche überhaupt zu tun. In der Kirche ist Einheit nämlich nicht einfach der Durchschnitt aller Meinungen. Die Einheit bestimmt sich vielmehr über die Inhalte. Und die sind: Das christliche Glaubensbekenntnis und die Einheit mit dem Papst und der Universalkirche. In diesem Sinne bin ich absolut in Einheit mit der Kirche. Ich trage zu deren Einheit bei, indem ich täglich versuche, den Glauben der Kirche anzunehmen und weiterzugeben.
Nach schweizerischem Recht gehören die Landeskirchen und die Kirchgemeinden zur Einheit der Kirche. Diese Auffassung teilt der Generalvikar nicht: «In der Schweiz, ja, das muss ich zugeben, bin ich mit meiner weltkirchlichen Verankerung ein bunter Hund. Wenn ich in Italien oder den USA wirken würde, wo Kirche und Staat nicht so eng miteinander verflochten sind, würde kein Hahn nach mir krähen.»
Weltkirchlicher Zusammenhang
Die Kirche in der Schweiz müsse aufpassen, dass sie «weltkirchlich betrachtet nicht aus der Kurve fliegt». Das habe auch die Schweizer Bischofskonferenz festgestellt, die seit zwei Jahren an neuen Modellen für ein wirkungsvolles Nebeneinander von Kirche und staatskirchenrechtlichen Organisationen arbeite. Grichting ist Mitglied der entsprechenden Arbeitsgruppe.
Grichting stellte im Interview klar: «Ich habe nie gesagt, wir müssten Kirche und Staat trennen. Ich habe nur schon 1997 im Rahmen meiner Dissertation zu bedenken gegeben, dass das Schweizer System unserer pluralistischen Gesellschaft schon bald nicht mehr gerecht werde und darum die Trennung drohe.»
Als Christ könne er nur ein Glaubensbekenntnis auf den dreifaltigen Gott ablegen. Als Bürger dieses Landes könne er sich aber zu «unserem staatskirchenrechtlichen System bekennen. In dem Sinne, dass ich staatliches Recht selbstverständlich respektiere.» Landeskirchen und Kirchgemeinden basierten auf kantonalem Recht. Grichting nennt sich einen Demokraten, der zum Rechtsstaat stehe.
Pointiert geäussert
Seine Kritiker würden so tun, «als würde ich seit 1997 das Gleiche erzählen». Er habe sich damals akademisch und ohne Führungsverantwortung und dadurch naturgemäss auch pointiert geäussert. «Heute bin ich als Generalvikar jedoch in einer ganz anderen Verantwortung. Das ändert nicht die Grundüberzeugung, aber doch die Perspektive.» Darum konzentriere er sich auf seine Arbeit in der erwähnten Kommission der Bischofskonferenz und äussere sich zu staatskirchenrechtlichen Fragen kaum noch öffentlich. «Doch das wird einfach nicht zur Kenntnis genommen», so der Generalvikar: «Man tut, als ob ich immer noch der Grichting von 1997 wäre!»
Gläubige gehören nicht in Sakristei
Hinter der Diskussion um das Staatskirchenrecht verberge sich letztlich eine theologische Frage: Was ist eigentlich die Aufgabe der Gläubigen in der Kirche? In der Schweiz habe man den Eindruck: Je mehr man mitbestimmen könne, desto mehr sei man Christ. Das zweite Vatikanische Konzil habe eine andere Vision: «Die Gläubigen sind Kirche, wenn sie in Familie, Beruf, Politik, Kultur, Freizeit oder Vereinsleben Zeugnis für ihren Glauben geben. Das verwurzelt die Kirche in der Gesellschaft.» Das Konzil habe die Gläubigen nicht in die Sakristei gerufen, sondern in die Welt hinausgesandt. Wenn die Katholiken beim Konzil ansetzten, kämen sie aus der Fixierung auf das Staatskirchenrecht heraus.
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Quelle: Kipa

