Vatikan droht sieben geweihten Frauen mit Exkommunikation

Die vatikanische Autorität will durchgreifen

Die Weihe von sieben Frauen aus der katholischen Kirche zu Priesterinnen auf einem Donau-Schiff bei Passau ist für den Vatikan bloss die "Simulation eines Sakramentes". Die Vatikanische Glaubenskongregation bezeichnet die am 29. Juni erfolgte "Priesterweihe" als "ungültig und nichtig" und als "schweren Verstoß gegen die göttliche Verfassung der Kirche dar". Den Frauen droht die Exkommunikation, falls sie nicht bis zum 22. Juli die Nichtigkeit der Weihe anerkennen und Reue zeigen.

Die Erklärung des Vatikans vom 10. Juli im Wortlaut:

"Am vergangenen 29. Juni 2002 hat der Gründer einer schismatischen Gemeinschaft, Romulo Antonio Braschi, versucht, den katholischen Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming, Pia Brunner und Angela White die Priesterweihe zu erteilen.

Um das Gewissen der Gläubigen zu orientieren und jeden Zweifel in dieser Angelegenheit zu beseitigen, möchte die Kongregation für die Glaubenslehre in Erinnerung rufen, dass die Kirche gemäß dem Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis von Papst Johannes Paul II. 'keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen endgültig an diese Entscheidung zu halten haben' (Nr. 4).

Die erfolgte 'Priesterweihe' ist die Simulation eines Sakramentes und deshalb ungültig und nichtig und stellt einen schweren Verstoss gegen die göttliche Verfassung der Kirche dar. Weil der 'weihende' Bischof einer schismatischen Gemeinschaft angehört, handelt es sich darüber hinaus um ein schweres Vergehen gegen die Einheit der Kirche. Der Vorfall schadet auch der rechten Förderung der Frau, die in der Kirche und in der Gesellschaft einen eigenen, spezifischen und unersetzbaren Platz einnimmt.

Mit dieser Erklärung, die sich den vorausgehenden Stellungnahmen des Bischofs von Linz und der österreichischen Bischofskonferenz anschließt, werden die oben genannten Frauen gemäß can. 1347 f 1 CIC verwarnt, dass sie sich die Exkommunikation zuziehen, wenn sie nicht - bis zum 22. Juli 2002 - (1.) die Nichtigkeit der von einem schismatischen Bischof empfangenen 'Weihe' anerkennen, die im Widerspruch zur endgültigen Lehre der Kirche steht, und (2.) Reue bekennen und um Verzeihung bitten für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis."

Datum: 12.07.2002
Quelle: Kipa

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