Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einen Entscheid des Bundesrats für Ende Juni 2002 in Aussicht gestellt. Bereits per Anfang 2003 soll die Revision in Kraft treten. Das rasante Tempo, das die Bundesverwaltung anschlägt, hat einen triftigen Grund: Wegen der vom Volk beschlossenen "Schuldenbremse" muss der Bundesrat sofort wirksame Sparmassnahmen durchführen. "Im Einvernehmen mit der Schweizer Bischofskonferenz und in Absprache mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund" kritisiert die RKZ in ihrem Schreiben zur Vernehmlassung, dass manche Revisionsvorschläge der Pressevielfalt Abbruch täten, statt sie zu fördern. So benachteiligten sie namentlich Erzeugnisse der Kirchen- und Verbandspresse, von denen einige eine weite Verbreitung haben, aber seltener als einmal pro Woche erscheinen. Im Hintergrund dieses Vorschlags stehe eine eingeschränkte Vorstellung von medialer Öffentlichkeit, "die sich einseitig an der Vermittlung tagesaktueller Informationen orientiert und andere Formen der Meinungsbildung und des Informationsflusses zu wenig gewichtet", betont die RKZ. Eine vom UVEK in Auftrag gegebene Studie belegt, dass in der Schweiz gegenwärtig 558 Presseerzeugnisse aus der Kategorie "Religion" über die Posttaxen mit insgesamt rund 6,5 Millionen Franken subventioniert werden. Tritt die Posttaxenverordnung unverändert in Kraft, werden voraussichtlich statt diesen 558 künftig nur noch 34 Erzeugnisse von subventionierten Posttaxen profitieren können. Gegen den vorliegenden Verordnungsentwurf haben sich bei weitem nicht nur kirchliche Kreise zu Wort gemeldet. Auch die Post, der Verband Schweizer Presse, Gewerkschaften, SP und CVP lehnen ihn ab - wenn auch zum Teil aus anderen Gründen. Unterstützt wird er hingegen von FDP und SVP.
Datum: 26.06.2002
Quelle: Kipa