Gerade durch ihre Erfahrungen im Umgang mit Pluralität in der Einheit könnten die Kirchen einen Beitrag zum europäischen Einigungsprozeß leisten, merkte Huber an. Die Kirchen begrüßten die Absicht, die Grundrechte-Charta der EU in einen zukünftigen Verfassungs- oder Vertragstext aufzunehmen und damit die Wertebindung zu stärken. Notwendig sei auch, die im Anhang zum Amsterdamer Vertrag enthaltenen Bestimmungen zur Regelung des Staat-Kirche-Verhältnisses auf nationaler Ebene in einen künftigen Vertragstext aufzunehmen. Über die Ausgestaltung der EU berät der “Konvent zur Zukunft Europas”. Die Kirchen wollen auch die Erweiterung der EU als Beitrag zur Versöhnung und Solidarität in Europa unterstützen. An den Gesprächen in Brüssel nahmen kirchenleitende Persönlichkeiten aus Finnland, Rußland, Großbritannien, der Slowakei und Deutschland teil. Die Delegation wurde geleitet vom Präsidenten der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), Metropolit Jérémie Caligioris vom Ökumenischen Patriarchat, sowie den Leitern der Kommission “Kirche und Gesellschaft” der KEK, Oberkirchenrätin Antje Heider-Rottwilm vom EKD-Kirchenamt (Hannover) und dem russisch-orthodoxen Erzpriester Vsevolod Chaplin
Datum: 24.06.2002
Quelle: idea Deutschland