Diakonie in Deutschland: Heimgesetz muss Bundessache bleiben

Diakonie in Deutschland

Das Diakonische Werk lehnt die in der Föderalismusreform geplante Verlagerung der Zuständigkeiten für das Heimgesetz in die Länder ab. Es müsse weiterhin einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Lebensbedingungen alter und pflegebedürftiger Menschen geben, erklärte der Diakonie-Präsident Jürgen Gohde am Mittwoch in Berlin.

Dabei gehe es nicht nur um die Sicherung von Standards. Künftig sollte über das Heimgesetz nicht nur der Schutz der Betroffenen in stationären Einrichtungen, sondern auch individuell abgesichert werden. Dieses Ziel lasse sich über eine Bundeszuständigkeit wesentlich besser erreichen als über Länderregelungen, erläuterte Gohde.

Die Abgeordneten aller Fraktionen sollten mit der angemessenen Sorgfalt alle Einzelaspekte bedenken, appellierte Gohde an die Politiker. Es gehe in existenzieller Weise um die künftigen Lebensbedingungen einer immer größer werdenden Gruppe. «Hier darf in keinem Fall ein Pauschalentscheidung gefällt werden», sagte der Diakonie-Chef.

Datum: 13.03.2006
Quelle: Epd

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