Norddeutscher Bischof: Adventsverkauf trotz Urteil «mehr als befremdlich»

Neumünster in Schleswig-Holstein

Der nordelbische Bischof Hans Christian Knuth hat die Öffnung mehrerer Geschäfte in Neumünster am ersten Advent trotz richterlichen Verbots als «mehr als befremdlich bezeichnet». Die Verantwortlichen würden eines Tages feststellen, «dass sie ihre Seele verkauft haben», sagte der Vorsitzende der Nordelbischen Kirchenleitung am Montag in Kiel. In Chemnitz wollen die Kirchen an Adventssonntagen mit der Totenglocke gegen die Kommerzialisierung protestieren.

Bischof Knuth erinnerte daran, dass das Feiertagsgebot eines der ältesten der Menschheit sei. Darum habe die Kirche gekämpft und vor Gericht gesiegt. Etwas anderes sei es, gegen die Anordnung des Gerichts zu verstossen: «Diese Missachtung des Richterspruches müssen die Beteiligten mit ihrem Gewissen und ihrer Moral abmachen.»

Am ersten Adventssonntag waren in mehr als 200 Orten bundesweit die Läden geöffnet. Verkaufsoffene Sonntage sind nach dem Ladenschlussgesetz nur im Dezember untersagt.

Entgegen dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig hatten diverse Geschäfte am Sonntag in Neumünster geöffnet. Justizminister Döring wies darauf hin, dass gerade der Einzelhandel «ständig nach dem Schutz des Gesetzes ruft». Etwa, wenn es um Kriminalität, Graffiti, laute Musikgruppen oder den Schutz vor Obdachlosen gehe. Die Einhaltung des Rechts sei aber «keine Einbahnstrasse», fügte er hinzu.

Gegen die Ausdehnung der Öffnungszeiten im Advent wollen die evangelischen Kirchen in Chemnitz an den nächsten drei Sonntagen mit dem Läuten der Totenglocke protestieren. Mit der Freigabe der Ladenschlusszeiten in Chemnitz und den Einkaufszentren am Stadtrand werde «ein Stück des Lebens beerdigt», begründete Superintendent Andreas Conzendorf das Vorgehen der Kirchen.

Datum: 30.11.2005
Quelle: Epd

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