Kein seriöser Partner für den Staat: Richter verweigern Islam-Verband Zugang zu hessischen Schulen

Hessen

Die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen darf keinen Religionsunterricht an den Schulen des Bundeslandes erteilen. Dies hat entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in Kassel entschieden.

Er schloss sich damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom Juni 2004 an. Darin wurde die Forderung der Gemeinschaft, in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen islamischen Religionsunterricht zu erteilen, bereits abgewiesen. Die Islamische Religionsgemeinschaft hat nach eigenen Angaben rund 11’000 Mitglieder in 100 Städten und Gemeinden.

Zur Begründung führte der Verwaltungsgerichtshof an, dass die Islamische Religionsgemeinschaft nicht die Voraussetzungen des verfassungsrechtlichen Begriffs einer Religionsgemeinschaft erfülle. Unter einer Religionsgemeinschaft sei danach ein Verband zu verstehen, der sich eine umfassende Bekenntnispflege eines gemeinsamen Glaubens zum Ziel gesetzt habe. Bei der Gemeinschaft handele es sich um einen «Interessenverband zur Durchsetzung einzelner Projekte». Hinzu kämen Zweifel an der Verfassungstreue der Organisation.

Das hessische Kultusministerium hatte die Genehmigung zur Erteilung von Religionsunterricht durch die Gemeinschaft, die diese bereits 1998 beantragt hatte, wegen Zweifeln an deren Verfassungstreue abgelehnt. Als Reaktion auf das Kasseler Urteil erklärte die hessische Kultusministerin Karin Wolff (CDU), das Land Hessen stehe der Einführung islamischen Religionsunterrichts grundsätzlich offen gegenüber.

Dies sei aber nur «in inhaltlicher Verantwortung eines seriösen religiösen Partners in Kooperation mit dem Staat möglich», so Wolff. Ein solcher Partner fehle jedoch bislang in Hessen. Eine Revision gegen das Urteil liess das Gericht nicht zu. Gegen die Nichtzulassung kann allerdings Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

Datum: 17.09.2005
Quelle: Epd

Werbung
Livenet Service
Werbung