Die 1999 in Kraft getretene Bioethik-Konvention verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund genetischer Daten. In einem Zusatzprotokoll wird zudem das Klonen von Menschen verboten. Deutschland hat die Bioethik-Konvention wie auch das Klonverbotsprotokoll wesentlich mitgestaltet, aber bislang nicht gezeichnet. Nach der Konvention soll Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen zugelassen werden, deren Ergebnisse anderen Menschen zugute kommen. Das lehnte die Bundesregierung ab. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) forderte bei der konstituierenden Sitzung des Ethikrates im Juni eine Stellungnahme zu der Frage, ob Deutschland die Konvention unterzeichnen solle. Die Frage der Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen, etwa behinderten Menschen oder Demenzkranken, sei für Deutschland zu Recht ein Problem, sagte Weber-Hassemer. Wenn eine Forschung jedoch genau dieser Gruppe von Betroffenen zugute komme, solle sie auch ermöglicht werden, wenn die Menschen nicht einwilligen könnten.
Datum: 12.09.2005
Quelle: Epd