Pflegebedürftige Eltern: Wo endet die Unterhaltspflicht der Kinder?

Pflegebedürftige Eltern

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber pflegebedürftigen Eltern eingegrenzt. Volljährige Kinder müssen danach finanziell bedürftige Eltern nur dann unterstützen, wenn ihnen selbst gleichzeitig ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Damit gab das höchste deutsche Gericht der Verfassungsbeschwerde einer 1939 geborenen Frau Recht. Sie sollte nachträglich nach dem Willen der zuständigen Sozialbehörde für Heimpflegekosten ihrer 1995 verstorbenen Mutter in Höhe von rund 63’000 Euro aufkommen. Die Klägerin wehrte sich dagegen, dass ihr Anteil an einem Grundstück für die Begleichung der Schulden mit einer Grundschuld belastet wurde.

Das Verfassungsgericht argumentierte, der Gesetzgeber habe mit der schrittweisen Reduzierung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Einführung der privaten Altersvorsorge die persönliche Verantwortung der Kinder für ihre Alterssicherung hervorgehoben. Diese Mehrbelastung müsse auch bei der Unterhaltspflicht der Kinder berücksichtigt werden.

Datum: 08.06.2005
Quelle: Epd

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