Berliner Gericht verfügt staatliche Anerkennung der Zeugen Jehovas

Brandenburgertor in Berlin

Berlin - Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas zugestanden, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es keine objektiven Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Religionsgemeinschaft nicht rechtstreu sei.

Der jetzt (erstmals in Deutschland) ermöglichte Status gestattet den Zeugen Jehovas unter anderem, Kirchensteuern zu erheben (was sie aber erklärtermassen nicht tun wollen). Zudem ist damit das Recht verbunden, Vertreter in die Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu entsenden sowie eigene Beamte anzustellen. Im Jahr 2004 gab es rund 6,5 Millionen aktive Zeugen Jehovas weltweit, davon 165’200 in Deutschland.

Datum: 28.03.2005
Quelle: Kipa

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