China: Schweizer Falun Gong-Anhänger verurteilt

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Vor einem Gericht in Hongkong sind 16 Falun Gong-Anhänger in allen sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, darunter vier Schweizer.

Wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) meldet, wird den Verurteilten vorgeworfen, durch eine Demonstration am 14. März in Hongkong «die öffentliche Ruhe gestört und sich ihrer Verhaftung widersetzt zu haben». Sie hatten gegen die Verfolgung ihrer Bewegung durch chinesische Behörden demonstriert. Ein Gericht in der ehemaligen britischen Kronkolonie büsste insgesamt 16 Mitglieder der Meditationsbewegung wegen Verstosses gegen die öffentliche Ordnung mit Geldstrafen.

Die Falun Gong-Mitglieder, darunter vier Schweizer und ein Neuseeländer, hatten im März vor der Vertretung Chinas gegen die Unterdrückung ihrer Bewegung in der kommunistischen Volksrepublik demonstriert. In Hongkong wird befürchtet, dass dort fünf Jahre nach der Übernahme durch China Freiheitsrechte ausgehöhlt werden könnten.

Der verurteilte Schweizer Praktikant Erich Bachmann bezeichnete den Schuldspruch als eine Ausweitung der Verfolgung Falun Gongs auf Hongkong. In Hongkong ist Falun Gong nicht verboten, während sie in der übrigen Volksrepublik 1999 als „böser Kult“ für illegal erklärt wurde. Anhänger der Bewegung hatten zuvor bei Massenprotesten in Peking die offizielle Anerkennung ihrer Glaubensgemeinschaft gefordert. Seit dem Verbot sind nach Angaben der Bewegung mehr als 1600 ihrer Anhänger in Polizeigewahrsam und Lagern umgekommen.

Die Verurteilten wollen gegen das Urteil appellieren, wie Bachmann weiter sagte. „Wir wissen, dass wir unschuldig sind. Ziel ist es, an ein höheres Gericht zu appellieren,“ sagte er. Derzeit müssten sie abklären, wie die entsprechenden juristischen Möglichkeiten seien. Je nachdem rechne er damit, in den nächsten Tagen in die Schweiz zurückzukehren.

Das Gericht betonte in seinem Urteil den Schutz des Demonstrationsrechts. Die Verurteilten hätten jedoch gegen die Gesetze verstossen, hiess es. Neun von ihnen wurden auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und drei wegen Angriffen auf Polizisten verurteilt.

Mit dem Strafmass blieb das Gericht jedoch weit unter der möglichen Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis. Die Angeklagten hatten auf nicht schuldig plädiert.

Die Anhänger Falun Gongs praktizieren Meditationsübungen in Verbindung mit mystischen Elementen, die aus dem Taoismus und dem Buddhismus stammen.

Die Falun Gong-Bewegung ist seit Juli 1999 in China verboten und wird dort massiv verfolgt. Bislang war sie aber in Hongkong erlaubt. Mit der jetzigen Verurteilung, so die GfbV-Pressemeldung, «wird nicht nur die Verfolgung in Festlandchina gerechtfertigt, sondern diese auch auf Hongkong ausgedehnt». Damit verschlechtere sich die Menschenrechtssituation in China insgesamt weiter dramatisch.

Quelle: GfbV

Datum: 19.08.2002

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