EU darf Ehepartner aus Drittstaaten nicht abschieben

Luxemburg - Ehepartner aus Drittstaaten dürften im Normalfall an den EU-Grenzen nicht abgewiesen werden. Mit diesem Entscheid hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die weitgehenden Rechte für ausländische Ehepartner von EU-Bürgern bestätigt. Auch wenn diese Ehepartner ohne Visum in die EU einreisten, dürfe ihnen allein deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nicht versagt werden. Auch eine Abschiebung wegen der Nichterfüllung gesetzlicher Formalitäten sieht der Europäische Gerichtshof als unverhältnismässig an. Das Gericht betonte den besonderen Schutz für das Familienleben der Gemeinschaftsbürger. Deren Ehepartnern aus Drittstaaten sei deshalb «das Visum unverzüglich und nach Möglichkeit an den Einreisestellen in das nationale Hoheitsgebiet zu erteilen». Sie müssten nur ihre Identität und ihre Ehe mit einem EU-Bürger nachweisen.

Datum: 26.07.2002
Quelle: NZZ

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