Behinderte durch deutsches Abtreibungsgesetz 'diskriminiert'

Bundesgerichtshof

Hannover - Der deutsche Bundesgerichtshof hat eine Frauenärztin zu Unterhaltszahlungen für ein schwer missgebildetes Kind verpflichtet. Kirchenvertreter sehen darin eine Diskriminierung aller Behinderten. Ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD warf dem höchsten deutschen Zivilgericht vor, in der Existenz menschlichen Lebens einen Schaden zu sehen, der durch eine Abtreibung hätte verhindert werden können.

Der Strafrechtsartikel 218, der Abtreibungen von voraussichtlich Behinderten bis zur Geburt zulässt, gehöre "dringend auf den Prüfstand", sagte der EKD-Sprecher. Auch der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, forderte eine Korrektur von Gesetzen, wonach ein gesundheitlich beeinträchtigtes Kind als "Schadensquelle" eingestuft werden könne. Das Urteil widerspreche dem christlichen Menschenbild.

Der Präsident der deutschen Baptisten und Brüdergemeinden befürchtet, dass Eltern behinderter Kinder künftig einem noch stärkeren gesellschaftlichen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt seien. Sie müssten erklären, warum sie nicht abgetrieben hätten.

Datum: 25.06.2002
Quelle: idea Deutschland

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