Greenpeace hatte das 1999 erteilte Patent im Jahr 2000 angefochten und eine Kampagne lanciert. Denn die englische Formulierung zweier Ansprüche (47 und 48) des Patents liess die Interpretation zu, dass es auch ein Verfahren zur Herstellung eines gentechnisch veränderten Menschen umfassen könnte. Später beantragte die Patentinhaberin selbst, die Universität Edinburg, wegen des 'Missverständnisses' eine Beschränkung des Patents. In dieser wurde die gentechnische Keimbahnintervention am Menschen, also die Veränderung des Erbguts in Keimbahnzellen, explizit ausgeschlossen. Doch damit waren die Gegner des Patents noch nicht zufrieden. Die Regierungen Deutschlands, Italiens und der Niederlande schlossen sich der Bewegung gegen das Patent an. Darauf beantragte Edinburg, dass das Patent nur noch Stammzellen aus einem erwachsenen tierischen oder menschlichen Organismus umfassen sollte. Das EPA hat nun diesen so genannten Hilfsantrag angenommen.
Datum: 27.07.2002
Quelle: pte online