Das Vorgehen der DPAG verletze den Grundsatz, wonach Unternehmen, die staatliche Beihilfen zur Finanzierung von Dienstleistungen des Allgemeininteresses empfangen, diese Mittel nicht zur Subventionierung von Tätigkeiten verwenden dürfen, die dem Wettbewerb offen stehen. pte hatte bereits vergangenen Freitag über die mögliche Strafe berichtet. Die Rückzahlung ist eine der größten, die die Kommission je verhängt hat. Die EU dürfte damit auch ein Warnsignal an Postunternehmen in Ländern wie Frankreich und den Niederlanden senden, denen ähnliche Vergehen vorgeworfen werden. Der Stein wurde im Jahr 1994 von United Parcel Services (UPS) , einem privaten Spezialanbieter von Haus-zu-Haus-Paketdiensten für gewerbliche Kunden, ins Rollen gebracht. UPS legte gegen die DPAG Beschwerde ein, wonach diese ihre eigenen Paketdienste unter marktüblichen Kosten anbot. Im Jahr 1997 schloss sich BIEK, der Bundesverband internationaler Express- und Kurierdienste, dieser Beschwerde mit der Begründung an, dass die Post ohne diese staatliche Förderung nicht in der Lage gewesen wäre, im Markt der gewerblichen Paketzustellung zu überleben. Im Anschluss an ein Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, das ebenfalls durch eine Beschwerde von UPS ausgelöst worden war, beschloss die Deutsche Post im vergangenen Jahr, Haus-zu-Haus Paketdienste in ein getrenntes Unternehmen auszugliedern, um in der Zukunft Quersubventionierung zu verhindern.
Datum: 20.06.2002
Quelle: pte online