Familie

Unerwartete Unterstützung für Familienwerte

Die Interessenvertretung für geschiedene Väter, gecobi.ch, verlangt in ihrer Vernehmlassungsantwort zum geplanten Familienartikel einen Familienbegriff, der auch die Eltern einbezieht – und echte Wahlfreiheit bei der Betreuung der eigenen Kinder.  
Familie

(SSF/im.) Unerwarteten Support erhalten Anhänger einer traditionellen Familiensicht von der Schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (gecobi.ch). Die Vereinigung lässt kein gutes Haar am Vorschlag für einen Familienartikel in der Bundesverfassung, den eine Kommission des Nationalrates aus der Parlamentarischen Initiative von Norbert Hochreutener gemacht hat. Sie lehnt die Familiendefinition im Kommissionsbericht ab, der lediglich von einer «Gemeinschaft von Erwachsenen und Kindern» spricht. Diese und andere neuzeitliche Definitionen von Familie gingen davon aus, dass nur noch ein Elternteil die Kinder betreue.

Rechte der Kinder – und der Eltern

Kinder hätten aber ein Recht auf eine familiäre Beziehung zu beiden Eltern, was sowohl im schweizerischen Gesetz wie auch n der Gerichtspraxis nicht zum Ausdruck komme, stellt die Vereinigung fest. Dies aber widerspreche Internationalen Vereinbarungen wie der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes. Gecobi.ch weist im besonderen auf Art. 18, Abs. 1 der UNO-Kinderrechtskonvention hin, wo es heisst: «Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind.» In diesem Zusammenhang erwähnt die Konvention auch das Grundanliegen des Kindeswohls. Im Bericht finde man ausserdem keine konkreten Hinweise darauf, was der «Schutz der Familie» eigentlich konkret bedeuten solle.

Aushöhlung des Familienbegriffs gefährdet gemeinsame Elternschaft

«Für uns gibt es einen natürlichen Vorrang der Eltern – beider Eltern – bei der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder», schreibt gecobi.ch. Es sei daher wichtig, «diesen Primat auch explizit in der Bundesverfassung zu verankern». Die vorliegende Aushöhlung des Familienbegriffs biete nämlich keinen ausreichenden Schutz für Eltern, besonders im Scheidungsfall. Im deutschen Grundgesetz sei zum Beispiel das «Recht der Kinder auf Pflege und Erziehung durch beide Elternteile» festgeschrieben.

Eine Worthülse – und die Folgen            

Der bereits heute gültige Familienbegriff sei eine inhaltslose Worthülse und habe dazu geführt, dass der Begriff «Kindeswohl» zum «Inbegriff obrigkeitlicher Willkür und zur Projektionsfläche für einseitige (um nicht zu sagen extremistische) Vorstellungen von Kindeserziehung geworden ist», heisst es in der Vernehmlassungsantwort. Gecobi.ch fordert daher die Behörden auf, den Begriff «Eltern» dort zu verwenden, wo diese auch gemeint seien. Staatliches Handeln müsse wieder darauf ausgerichtet werden, die Erziehung auf mehrere Schultern zu verteilen, statt lediglich Mütter von der «Last der Erziehungsverantwortung» entlasten zu wollen, wie dies im Kommissionsbericht geschehe.

Staat soll Erziehungsverantwortung fördern

Anstatt die Eltern aus der Erziehungsverantwortung zu drängen, solle der Staat sie bei dieser Verantwortung fördern. «Eine nachhaltige Familienpolitik, die diesen Namen auch verdient, stärkt deshalb die Rolle der Eltern und hilft ihnen, mögliche Schwierigkeiten wie die Vereinbarkeit von Erziehungs- und Berufsarbeit konstruktiv zu lösen, verlangt gecobi.ch. Dazu sei vor allem mehr Kreativität – auch von Arbeitgebern – gefordert. So könne zum Beispiel die Modulierung von Sozialabgaben die Arbeitgeber motivieren, Eltern von Kleinkindern ein reduziertes Arbeitspensum zu gewähren. 

Kein Betreuungsmodell aufzwingen

Kritik übt die Vereinigung auch an der im Entwurf zum Familienartikel und im Kommissionsbericht formulierten einseitigen Ausrichtung auf die Krippenfinanzierung. Diese Objektfinanzierung zwinge vielen Eltern ein Betreuungsmodell auf, das sie gar nicht wollten. Die Vereinigung fordert vielmehr eine Subjektfinanzierung. Eltern sollten selbst wählen können, wie sie ihr Kinder betreuen und ob sie dazu ihr Erwerbspensum reduzierten. Ein echt liberaler Ansatz würde den Eltern diese Handlungsfreiheit ermöglichen.
 

Datum: 19.04.2011
Autor: Fritz Imhof

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