Genpflanzen für Schweizer Bauern?

Experten können Risiko nicht abschätzen

Die Folgen einer Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen sind nicht abzuschätzen. Die Ethik-Kommission des Bundes plädiert in ihrem Bericht für Vorsicht und ein schrittweises Vorgehen. Der evangelische Ethiker Otto Schäfer bringt die «Würde der Kreatur» ins Spiel.

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Streitfrage: Genfood mit nicht abschätzbarem Risiko oder biologische Lebensmittel?
Sollen Schweizer Bauern Genweizen anbauen können? Die Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass GV-Pflanzen «nur soweit versuchsweise und kommerziell freigesetzt werden dürfen, wie wir über das nötige Wissen verfügen, um die Risiken einschätzen zu können, und auch nur soweit, wie diese Risiken für Dritte, die diesen Risiken ausgesetzt werden, zumutbar sind.» Deshalb soll nur schrittweise vorgegangen werden.

Nicht abschätzbare Auswirkungen

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (GV-Pflanzen) ist heftig umstritten; in der Schweiz gilt bis Ende November 2013 ein Moratorium für den kommerziellen Anbau solcher Pflanzen. Laut dem Bericht der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im ausserhumanen Bereich (EKAH) besteht das Risiko darin, dass GV-Pflanzen neben den beabsichtigten immer auch unbeabsichtigte und unerwartete Auswirkungen haben können. Dies «aufgrund komplexer regulatorischer und physiologischer Zusammenhänge innerhalb der Pflanze und ihrer Zellen wie auch aufgrund von Veränderungen, die durch die Umwelt ausgelöst werden».

Das Risiko von «Schadensszenarien»

GV-Pflanzen stellten eine typische Risikosituation dar, in der die Beurteilung nach einem Risikomodell erfolgen müsse, schreibt die EKAH. Das Wissen für eine abschliessende Risiko-Beurteilung fehlt. Es sind laut Kommission nur Aussagen möglich über die «Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Schadensszenarien».

Das schrittweise Vorgehen, zu dem die Kommission rät, soll nicht nur für Freisetzungsversuche, sondern auch für kommerzielle Freisetzungen gelten. Die Kommission fordert eine ständige Überwachung von Freisetzungen, um «unbeabsichtigte unerwünschte und unerwartete Auswirkungen möglichst frühzeitig festzustellen und die Risikobeurteilung zu aktualisieren». Das schrittweise Verfahren, das hierzulande durch das Gesetz vorgegeben ist, soll laut der Kommission nicht aufgeweicht oder zugunsten vereinfachter Bewilligungsverfahren aufgegeben werden.

EVP gegen Freisetzung in der kleinräumigen Schweiz

Die nächste Runde der Debatte über GV-Pflanzen ist vor dem Ablauf des Moratoriums in zwei Jahren zu erwarten. Die EVP hat sich laut dem Zürcher Kantonsrat und Biobauern Gerhard Fischer generell gegen die Freisetzung gewandt. Die Erfahrungen im Ausland seien sehr zwiespältig und genveränderte Pflanzen hätten keinen spürbaren Beitrag zur Reduktion des Hungers in der Welt geleistet. «Anderseits ist aber der Einsatz von chemischen Bekämpfungsmitteln für neu resistent gewordene Problem-Pflanzen durch GVO (genveränderte Organismen) stark angestiegen.» Zudem seien gravierende gesundheitliche Schäden bei Nutztieren durch solche Pflanzen bekannt geworden. Für Gerhard Fischer ist klar: «In der kleinräumigen Schweiz ist eine Koexistenz mit GVO-freier Landwirtschaft kaum möglich.» Dies wolle auch eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung.

Wie die Schöpfung bewahren?

Was bedeutet die «Würde der Kreatur» beim Verändern von Pflanzen? Der evangelische Theologe und Pflanzenökologe Otto Schäfer, der als Ethiker beim Kirchenbund SEK tätig ist, sieht mit diesem Grundsatz keine präzise Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Pflanzen gegeben. In einer persönlichen Stellungnahmezum Kommissionspapier, die Livenet vorliegt, schreibt Schäfer mit Verweis auf die Rizinusstaude im biblischen Buch Jona, dass «Pflanzen zu uns von der ungeteilten Liebe Gottes zu allem Leben sprechen».

Schutzrechte in der Praxis schwer zu garantieren

Wer von der Würde der Kreatur rede, hat laut Schäfer damit kein «prinzipielles Argument gegen den technischen Vorgang der Einführung artfremder Gene in Pflanzen – und damit auch nicht gegen die Freisetzung solcher Pflanzen, sofern die Auswirkungen sorgfältig abgeschätzt, kontinuierlich überwacht und nach rechtsstaatlichen Verfahren als hinnehmbar angesehen werden». In diesem Punkt schliesst sich der Ethiker der Kommission an.

Doch meint er, die von der Kommission geforderten Schutzrechte seien in der Praxis schwer zu garantieren. Besonders problematisch seien GV-Pflanzen mit Resistenz-Genen. «Langfristige Auswirkungen der Freisetzung von GV-Pflanzen entziehen sich jeder vorgängigen direkten Untersuchung und können nur simuliert werden – mit allen Unsicherheiten bei den Grundannahmen.»

Kreaturen haben Eigenwert

Darüber hinaus meldet Otto Schäfer vom Schöpfungsglauben her einen «fundamentalen Protest gegen die rechtliche Verdinglichung und die technische Instrumentalisierung der geschöpflichen Welt» an. Konkret: «Gottes Kreaturen können nie nur frei verfügbare Sachen zur Befriedigung jedes beliebigen Bedarfs sein. Gottes Kreaturen können nie nur Mittel und Gegenstand technischer Naturbeherrschung sein.»

Die Pflanze lasse sich nicht einfach auf eine Funktion im Dienste des Menschen reduzieren, sondern habe einen Eigenwert. Mit dem französischen Technikkritiker Jacques Ellul weist Schäfer darauf hin, dass Menschen sich entfalten in wechselseitigen dankbaren Austauschbeziehungen «mit einer menschlichen und natürlichen Umwelt, die nicht programmiert ist».

Zum Thema:
Schaden durch Gentechnik in Afrika
Bericht der EKAH: «Ethische Anforderungen an die versuchsweise und kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen»

Datum: 17.12.2011
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet

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