EU-Kommission will verbrauchende Embryonenforschung fördern

Forschung

Brüssel. Die verbrauchende Embryonenforschung soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig unter bestimmten Umständen mit EU-Geldern gefördert werden können. Die EU-Kommission schlug am Mittwoch in Brüssel vor, die Forschung an zu einem Stichtag bereits vorhandenen so genannten überzähligen Embryonen sollte unter Umständen mit EU-Mitteln finanziert werden können. Stimmt der EU-Ministerrat im Herbst der Regelung zu, würden Projekte gefördert, die in einigen EU-Ländern strafbar sind.

Als Stichtag schlägt die EU-Kommission vor, nur Embryonen für Forschungszwecke verwenden zu dürfen, die vor dem 27. Juni 2002 bestanden. EU-Forschungskommissar Philippe Busquin sagte, damit solle sichergestellt werden, dass keine Embryonen speziell zu Forschungszwecken erzeugt würden. Busquin räumte ein, dass unter den EU-Kommissaren unterschiedliche ethische Auffassungen bestanden hätten.

Moratorium

Die EU-Forschungsminister hatten wegen unterschiedlicher Positionen zur verbrauchenden Embryonenforschung für das laufende Jahr ein Moratorium verhängt. Bis Ende 2003 dürfen keine entsprechenden Projekte mit Mitteln der Europäischen Union gefördert werden. Die Minister wollen vor Jahresende entscheiden, wie es ab 2004 weitergehen soll.

In der EU gibt es erheblich von einander abweichende Regelungen zur Embryonenforschung. Unter anderem Grossbritannien und Schweden haben sich für eine EU-Förderung der bei ihnen zulässigen Forschung ausgesprochen, Deutschland, Italien und andere EU-Staaten lehnen dies ab.

Die italienische Forschungsministerin Letizia Moratti sagte am Mittwoch in Brüssel, sie hoffe vor Jahresende auf einen Kompromiss im EU-Ministerrat. Von grosser Bedeutung dafür werde sein, welche Haltung das Europaparlament in der Frage einnehme. Sie habe die Europaabgeordneten aufgerufen, rechtzeitig eine Stellungnahme abzugeben. Die Haltung des Europaparlaments ist allerdings für die EU-Forschungsminister nicht bindend.

"Können EU-Staaten nicht Ethik-Regeln vorschreiben"

Busquin sagte, die EU-Kommission wolle und könne den EU-Staaten keine Ethik-Regeln vorschreiben. Es sei nicht die Absicht, Projekte in solchen EU-Staaten zu fördern, wo sie verboten seien. Allerdings sei schon im vergangenen Jahr bei der Verabschiedung des EU-Forschungsrahmen-Programms vereinbart worden, Embryonenforschung zu fördern. Offen geblieben sei nur, welche ethischen Leitlinien dafür gelten sollten. Busquin wollte keine Prognose wagen, ob der Vorschlag im EU-Ministerrat auf Zustimmung stossen werde. Er glaube aber, dass die Regelung konsensfähig sei.

Der EU-Kommissar räumte ein, dass bislang erst neun Projekte zur Embryonenforschung ein Interesse an der EU-Förderung bekundet hätten. Allerdings gehe es darum, die Spitzenstellung Europas in der Forschung zu bewahren oder zu erreichen. Deswegen sei die Förderung notwendig. Als Grössenordnung für die für Embryonenforschung zu bewilligenden EU-Gelder nannte Busquin eine Summe von "um die zehn Millionen Euro".

Datum: 11.07.2003
Quelle: Kipa

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